Das Mietrecht sieht einige reguläre Möglichkeiten zum Durchsetzen einer Kündigung vor. Dem Mieter das Wasser abzudrehen, gehört sicherlich nicht dazu. Mit dieser Methode wollte ein Wohnungsbesitzer im September vergangenen Jahres seine Forderungen gegenüber einem zahlungsunwilligen Mieter durchsetzen – was ihm aber lediglich eine Anzeige wegen versuchter Nötigung einbrachte.
Bad Neustadt