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SCHÖNAU: Vier dringliche Objekte für das Konjunkturpaket

SCHÖNAU

Vier dringliche Objekte für das Konjunkturpaket

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    (zir) Mit der Festlegung von geeigneten Maßnahmen im Hinblick auf die Fördermittel, welche die Bundesregierung mit dem Konjunkturpaket II in Aussicht stellt, taten sich die Gemeinderäte offensichtlich recht schwer. Für das Auswahlverfahren sind nämlich jetzt die Förderanträge zu stellen. Diese müssen präzise Angaben zu den ausgewählten Projekten, die Art und den Umfang der Maßnahmen enthalten. Vor allem für die energetische Sanierung von Schulen, Kindergärten, Verwaltungsgebäuden stehen die in Aussicht gestellten Mittel vornehmlich zur Verfügung.

    Nach einer Begehung von in Frage kommenden Gebäuden in der Gemeinde, stellte nun Architekt Christof Kessler die von ihm durchgeführte Kosten-Nutzenanalysen dem Gremium vor. Dabei wurden vier Objekte in die engere Auswahl genommen, welche nun in einer Art Dringlichkeitsliste an das Landratsamt weiterzureichen ist. Die höchste Einsparung an Energie ließe sich beim Gemeindehaus erzielen, hat Kessler festgestellt. Allerdings müsste dann für die notwendige Außendämmung der vor wenigen Jahren aufgebrachte Putz am Gebäude wieder abgenommen werden. „Ein Schildbürgerstreich“, kommentierte Gemeinderat Detlef Schrenk. Auf Nachfrage machte Kessler deutlich, dass bei einer Förderzusage nach dem Konjunkturprogramm die neue Energiesparverordnung strikt einzuhalten und deswegen auch keine Teilsanierung möglich sei. Trotzdem wolle man aber eine künftig bessere Wärmedämmung am Gemeindehaus nicht aus den Augen verlieren.

    Auch der Kindergarten wurde in Bezug auf Energieeinsparung untersucht. Die Gemeinderäte nehmen sicher an, dass die Zukunft des Kindergartens gesichert ist, eine dauerhafte Dämmung des Gebäudes und bessere Isolierung des Daches wesentlich zur Einsparung von Heizkosten führen werde. Deshalb werden sie die Liste der Sanierungsobjekte nunmehr nach Priorität – Kindergarten, Bürgerhaus Burgwallbach, Gemeindehaus, Schwimmbad, vorlegen.

    Nach der 2004 durch die Staatsforstverwaltung und dem Gemeindetag getroffenen und von der Gemeinde akzeptierten Vereinbarung, wobei für die Betreuung des Gemeindewaldes ein Entgelt zu entrichten ist, musste nun über die Erhöhung dieses jährlich abzuführenden Betrages entschieden werden. Seither hat die Gemeinde rund 7000 Euro an die Forstverwaltung gezahlt. Die Erhöhung wird begründet, weil die Forstverwaltung seit der Reform Umsatzsteuer in voller Höhe abführen muss.

    Der erhöhte Entgelt ist bis 2011 festgeschrieben. Dann kann geprüft werden, ob die Betriebsleitung weiter in den Händen der Forstverwaltung verbleiben, oder in andere Hände gelegt werden soll. Des Weiteren war das Vertragsmuster dahingehend zu ändern, dass eine neue Entgeltanpassungsklausel aufzunehmen ist. Damit können Änderungskündigungen künftig vermieden werden. Der neue Entgeltbetrag für den Gemeindewald beträgt bis 2011 nunmehr 8400 Euro.

    Zur Ergänzung der Trübungseinrichtung für den Brunnen 1 der Wasserversorgung hat eine Ortseinsicht mit Vertretern von Wasserwirtschaftsamt und Gesundheitsamt stattgefunden. Dabei wurde von den Fachleuten der Einbau des vorgesehenen Trübungsmessgerätes in Frage gestellt. Es wurde empfohlen zusätzlich zwei motorgesteuerte Ventile einbauen zu lassen. Damit soll sichergestellt werden, dass das trübgemessene Wasser automatisch in den Vorfluter abgeleitet und bei Klarwasser wieder die Zuschaltung in die Versorgung vorgenommen wird. Dadurch entstehen Mehrkosten von rund 4000 Euro. Der Gemeinderat stimmte diesen Mehrkosten einvernehmlich zu.

    Mit einer Bauvoranfrage hat sich Claudia Griebel an den Gemeinderat gewandt. Sie möchte auf ihrem Wohnhaus in der Waldstraße Dachgauben einbauen. Weil die Dachneigung der Gauben nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht, erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen zur Befreiung.

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