Der Start in die Vorbereitungsphase zur Waldflurbereinigung Lebenhan ist gelungen. In der Auftaktveranstaltung mit Vertretern des Amtes für Ländliche Entwicklung, der Stadt Bad Neustadt und des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bad Neustadt informierten sich zahlreiche Waldeigentümer über das geplante Verfahren. Bernhard Rösch informierte in einer Kurzpräsentation über den Weg der Lebenhaner Waldeigentümer bis zu dieser Auftaktveranstaltung, der im September 2019 mit der Antragstellung begonnen wurde.
Knapp 200 Hektar Waldfläche mit rund 700 Grundstücken und rund 200 Eigentümern werden einer Waldflurbereinigung in Lebenhan zu Grunde liegen. In einem Einführungsseminar im September in Klosterlangheim/Oberfranken wurden die Mitglieder des Arbeitskreises der Waldflurbereinigung Lebenhan auf das Verfahren vorbereitet.
Frank Stöhling vom Amt für ländliche Entwicklung stellte die Arbeitsschritte der etwa zweijährigen Vorbereitungsphase vor. In enger Zusammenarbeit mit den Eigentümern werden die Bestimmung des Verfahrensgebietes, Vorschläge für ein Wegenetz und eine Kostenabschätzung die Schwerpunkte bilden. Die anschließende Anordnung des Waldflurbereinigungsverfahrens hängt wesentlich von diesen Schritten und besonders von der Mitwirkungsbereitschaft der Waldeigentümer ab, betonten Joachim Mair und Frank Stöhling von der Würzburger Behörde. Mit der Anordnung beginnt das eigentliche Flurbereinigungsverfahren, das mit Planungs- und Ausführungsphase etwa 10 Jahre Zeit in Anspruch nehmen wird.
Beratung ist möglich
Forstoberrat Bernd Günzelmann vom Amt für ländliche Entwicklung hatte sich den Lebenhaner Wald mit seinen Kollegen im Vorfeld näher angesehen und stellte bereits konkrete Fragen in den Raum. Dabei zeigt er erste Ideen für Wegeführungen auf. Ein großes Anliegen wird die Wasserrückhaltung für den Naturhaushalt und den Brandschutz sein. Auch die bestehenden tiefen Gräben und deren Folgenutzung waren Gegenstand der Diskussion, wobei auch die Bildung von reinen Naturflächen, bzw. Ausgleichsflächen in diesen Bereichen Thema war.
Der Forstmann hob das gegenseitige Vertrauen aller Eigentümer und Akteure auf das Gelingen einer Flurbereinigung hervor. Die offene Kommunikation sei elementar. Von den Fachleuten wurden die Eigentümer ermutig,t durch Holzeinschlag und Käferschäden frei gewordene Flächen wieder zu bestocken. Grundstücke mit Jungaufwuchs von Bäumen werden bei der Bewertung wesentlich besser beurteilt als Kahlflächen. Auf die Beratungsmöglichkeiten durch den zuständigen Förster Andreas Henig, der ebenso wie der Leiter der Forstverwaltung in Bad Neustadt Hubert Türich anwesend war, wurde hingewiesen.
Förderung noch nicht klar
Aus dem Eigentümerkreis richteten sich weitere Fragen auf die Erschließung und der Wegedichte. Maßgebend ist eine ausreichende Erschließung aller Waldgrundstücke. Über den Ausbauumfang der Wege wird zu reden sein. Die Fragen nach Abzügen an den Einlagengrundstücken für Wege, Baukosten und sonstige Kosten konnten noch nicht näher beantwortet werden, da erst eine Planung vorliegen muss. Nach der Erfahrung beträgt der Flächenabzug meist zwischen sechs und acht Prozent. Entscheidend sei der Flächenbedarf für Wege und Ausgleichsflächen.
Auch zur künftigen Fördersituation hielten sich die Flurbereinigungsfachleute mangels heutiger Abschätzungsmöglichkeit mit Aussagen zurück. Maßgebend wird bei der Neuzuteilung ein wertgleicher Anspruch der Eigentümer sein. Jagdpächter Thorsten Pfister appellierte an die Eigentümer, nicht mehr benötigte Zäune aus dem Wald zu räumen, da sich das Wild darin oft verfängt und erheblich zu leiden hat. Er will deshalb künftig dagegen vorgehen.
Rechtsmittel genannt
Auf die Frage, ob man der Anordnung einer Waldflurbereinigung widersprechen kann, wurden die möglichen Rechtsmittel benannt, aber das gemeinsame Gespräch und das Interesse der Gemeinschaft in den Vordergrund gestellt. Die Notwendigkeit der Waldflurbereinigung zur Beseitigung der kleinparzellierten und sehr langen Flächen, in der Versammlung als Hosenträgergrundstücke bezeichnet, ist jedoch nach dem Stimmungsbild weitgehend unbestritten. Eine intensive Zusammenarbeit wurde von den Amtsvertretern ausdrücklich angeregt. So wurde für den 27. Januar eine gemeinsame Waldbegehung aller interessierten Waldeigentümer mit den Vertretern des Amtes für ländliche Entwicklung vereinbart. Treffpunkt ist der Waldrand am Rödleser Weg. Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich.