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Waidmänner finden eine eigene Lösung

Bad Königshofen

Waidmänner finden eine eigene Lösung

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    1500 Wildunfälle auf den Straßen des Landkreises Bad Kissingen werden jährlich gemeldet - im Schnitt vier pro Tag. Wenn die Unfallstelle in seinem Revier liegt, erfährt der Jagdpächter davon oft durch die Polizei. Der Jäger besitzt das so genannte Aneignungsrecht für das tote Wild. Im Idealfall lässt der Waidmann die Kadaver von der vom Zweckverband beauftragten Firma abholen. Diese rechnet dann mit dem Verband ab, für den Jagdpächter ist die Sache erledigt. So lief es bisher - in der Theorie jedenfalls.

    Die Praxis ist eine andere. "Jäger finden meist eine andere Lösung", sagt ein Experte. Die Kadaver kommen unter die Erde. Das ist legal, und Jagdpächter machen daraus keinen Hehl. "Wenn das Tier nicht mehr verwertbar ist, muss ich es vergraben," sagt Robert Stenger aus Hausen bei Bad Kissingen. Seit April ist er der Pächter des Reviers bei Rannungen, zu dem auch die Straße zwischen Rannungen und Poppenlauer gehört. "Die ist zwar relativ unbedeutend, aber dafür unfallträchtig", so Stenger. Dreimal wurde er bislang über Wildunfälle verständigt.

    Walter Gärtner aus Thulba macht es genauso. In seinem Revier liegt die Straße von Thulba nach Reith. Wildunfälle seien dort selten. "Höchstens mal ein Fuchs" werde überfahren. Die für die Tierkörperbeseitigung zuständige Firma, die im thüringischen Schwallungen ansässige Saria Refood GmbH, hat Gärtner jedenfalls noch nie angerufen. Ein anderer Jäger aus dem Kreis Rhön-Grabfeld - ebenfalls Zweckverbandsgebiet - kennt die Firma gar nicht. Wenn die Jagdpächter schon jetzt anders verfahren, warum sollten sie in Zukunft 24,60 Euro - so viel kostet die Beseitigung eines Tierkörpers - aus eigener Tasche zahlen? "Es gibt in Unterfranken durchaus Jäger, die unsere Hilfe brauchen", sagt Manfred Körber, Geschäftsleiter des Zweckverbandes Tierkörperverwertung. Beispielsweise, wenn es sich um große Tiere handele. "Dann ist da nichts mehr mit vergraben." Doch auch dafür hätten Jagdpächter wohl eine Lösung parat. Wenn sie nicht wollen, brauchen sie sich nämlich gar nicht um die Beseitigung zu kümmern. Sie machen es bisher freiwillig, denn das Aneignungsrecht ist eben ein Recht - und keine Pflicht. Sie können ihr Engagement auch bleiben lassen. Dann müsste die Allgemeinheit die Entsorgungskosten tragen. Dieser Aufwand würde den Landkreis laut Berechnung des Jagdvereins Bad Kissingen jährlich 180 000 Euro kosten.

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