Die bislang gültige Verordnung der Stadt Fladungen über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehwege im Winter entsprach nicht mehr der aktuellen Rechtslage und musste angepasst werden. Insbesondere die auf die Anlieger übertragbaren Reinigungspflichten wurden konkretisiert.
Fladungen