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Fladungen: Was in Fladungen wann und wie zu reinigen ist

Fladungen

Was in Fladungen wann und wie zu reinigen ist

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    Die Stadt Fladungen hat ihre Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter aktualisiert und konkretisiert.
    Die Stadt Fladungen hat ihre Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter aktualisiert und konkretisiert. Foto: Marion Eckert

    Die bislang gültige Verordnung der Stadt Fladungen über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehwege im Winter entsprach nicht mehr der aktuellen Rechtslage und musste angepasst werden. Insbesondere die auf die Anlieger übertragbaren Reinigungspflichten wurden konkretisiert.

    Das ist im Winter zu beachten

    Ausführlich beschrieben werden die Reinigungspflichten im Winter. An Werktagen sind die sogenannten "Sicherungsflächen" ab 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr  von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (z. B. Sand oder Splitt), nicht jedoch mit Tausalz oder ätzenden Mitteln zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen. Bei besonderer Glättegefahr, beispielsweise auf Treppen oder an starken Steigungen ist das Streuen von Tausalz hingegen zulässig. Diese Maßnahmen sind bis 20 Uhr so oft zu wiederholen, wie es "zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist". Der geräumte Schnee oder die Eisreste sind neben dem Gehweg so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten.

    Fahrzeuge waschen verboten

    Die Reinigungspflichten der Anlieger während des Jahres haben nach Bedarf stattzufinden. Im Herbst sind die Reinigungsarbeiten bei Laubfall vorzunehmen, vor allem wenn es durch feuchte Witterung zu einer Gefährdung des Verkehrs kommen könne. Gras und Unkraut sowie Moos und sonstige Pflanzen sind auch aus Ritzen und Rissen zu entfernen. Insbesondere nach einem Unwetter sowie bei Tauwetter sind die Abflussrinnen und Kanaleinläufe freizumachen.   Ausdrücklich verboten ist es, auf öffentlichen Straßen Putz- oder Waschwasser, Jauche oder sonstige verunreinigende Flüssigkeiten auszuschütten sowie Fahrzeuge, Maschinen oder sonstige Geräte zu säubern.

    Zugestimmt wurde folgenden Bauanträgen: Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport mit Geräteraum und Kfz-Stellplatz in Oberfladungen, Anbau eines Holzlager- und Geräteschuppens in Heufurt und Neubau eines Nebengebäude in Oberfladungen.

    Breitband soll weiter ausgebaut werden

    Die Stadt Fladungen wird sich am weiteren Ausbau der Breitbandversorgung beteiligen. Konkret geht es um die vom Freistaat Bayern geförderte bayerische "Gigabitrichtlinie", der eine aufwändige und detaillierte Voruntersuchung vorausgeht, um die förderfähigen Erschließungsgebiete festzulegen.  Der Landkreis hat die Corwese GmbH aufgefordert, ein Angebot für die Begleitung der Städte und Gemeinden durch das komplette Förderverfahren abzugeben. Stufe Eins beinhaltet die Voruntersuchung und Markterkundung. Stufe Zwei die Durchführung des Auswahl- und Förderverfahrens. Für die Stadt Fladungen fallen für Stufe Eins pauschal 3916 Euro an Kosten an, für Stufe Zwei werden es voraussichtlich 3960 Euro werden. Der Stadtrat fasste zunächst den Beschluss zum Auftrag für Stufe Eins.

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