Jetzt ist es kein Appell mehr, sondern eine Anordnung: Im Verbandsgebiet des Wasserzweckverbands Gruppe Mitte muss Trinkwasser gespart werden. Die Anordnung, die während der Sitzung des Zweckverbands am Donnerstag erlassen wurde, betrifft neben Bad Königshofen mit allen Stadtteilen (außer Eyershausen) auch Aubstadt, Großeibstadt, Großbardorf und Sulzfeld.
Als „dramatisch“ bezeichnete Verbandsvorsitzender Thomas Helbling den Abfall des Grundwasserpegels seit zwei Jahren. Wassermeister Michael Müller bestätigte, dass man jetzt im Frühling schon auf einem Stand wie im Sommer 2015 sei. Einstimmig wurde deshalb eine Spar-Anordnung erlassen. Es ist ab sofort verboten das Trinkwasser für folgende Zwecke zu verwenden: zum Besprengen von Hof-, Straßen- und Wegflächen, Rasenflächen, Spiel- und Sportplätzen, zum Füllen von privaten Schwimmbecken und ähnlichen Einrichtungen, ausgenommen gewerbliche und öffentlich-rechtliche Einrichtungen, zum Waschen und Abspritzen von Fahrzeugen aller Art, ausgenommen gewerbliche Einrichtungen, zum Beregnen, Berieseln, Bewässern und Begießen von landwirtschaftlich genutzten Flächen.
Gartengießen einschränken
Das Verbot gilt auch für das Nachfüllen von Regenwasserzisternen für die oben genannten Zwecke. Gießwasser für Nutz- und Ziergärten soll auf ein Minimum reduziert werden. Alle Bürger sind angehalten auch sonst mit dem Trinkwasser sparsam umzugehen. Zuwiderhandlungen gegen die Verbrauchseinschränkungen und -verbote stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit Geldbuße belegt werden. Verwaltungsmitarbeiterin Susanne Katzenberger appellierte an die Feuerwehren, bei Übungen kein Wasser aus den Leitungen zu verwenden.
In der Sitzung berichtete Wassermeister Michael Müller, dass nur noch wenige Meter Wasser über den Pumpen stehen, und er die Pumpzeiten genau abstimmen muss. Inzwischen wurde die Regenerierung der Brunnen 5 und 6 abgeschlossen, wobei Brunnen 6 danach desinfiziert und gespült wurde. Arbeiten wie der Austausch von Kompressoren und Radon-Schutzmaßnahmen im Werk Kleineibstadt sind abgeschlossen. Seit März läuft die Sanierung des Hochbehälters Aubstadt. Wie Müller berichtete, hatte im März eine Prüfung durch das Gesundheitsamt stattgefunden. Bemängelt wurden die Innenbeschichtungen an den Hochbehältern Aubstadt (wird derzeit saniert) und Judenhügel (ist für 2018 geplant) sowie Schwitzwasserbildung in den Vorräumen der Hochbehälter.
Lobend erwähnt wurde vom Prüfer die gute Führung der gesamten Versorgungsanlage und die gute Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt.
Mit der Wasserqualität hängt auch der Punkt „Kooperationsvereinbarungen mit den Landwirten“ zusammen, den Christoph Hartmann vom Büro GeoTeam aus Bayreuth vortrug. In den Wasserschutzgebieten in Groß- und Kleineibstadt ist die pauschale Vergütung für die Landwirte, die dort Düngeverordnungen einhalten müssen und deshalb geringere Erträge haben, aufgehoben worden. Ein neues, leistungsbezogenes System soll mehr Gerechtigkeit bringen und besonders im nitratbelasteten Haubachtal zur Bodensanierung beitragen. In Zusammenarbeit mit BBV-Geschäftsführer Michael Diestel war ein erster Entwurf noch einmal überarbeitet worden, jetzt wurde er verabschiedet.
Neue Düngeverordnung
Die neue, allgemeine Düngeverordnung regelt bei den Landwirten schon einiges, in den engeren Schutzgebieten werden jedoch Entschädigungen gezahlt bis hin zum Transportmehraufwand, wenn Gülle weiter weggefahren werden muss. Für die Landwirte im Haubachtal gelten zusätzliche Entschädigungs-Bausteine zur Nitratsanierung. Je weniger Nitrat bei den jährlich zweimal gezogenen Proben im Boden ist, desto höher fällt die Prämie für die Landwirte aus, erklärte Hartmann.
Grünland wäre am besten für diesen Bereich, aber man setzt dort auch auf die Sylphie, eine Energiepflanze, die im ersten Jahr als Untersaat beim Mais nützlich ist und dann ab dem zweiten Jahr hochwächst. Die schnellwüchsige Dauerpflanze findet dann Verwendung in den Biogasanlagen, ist allerdings nicht so ergiebig wie Mais und kann auch verfüttert werden. Insgesamt gibt der WZV dann pro Jahr ungefähr 10 600 Euro für die Entschädigungen der Landwirte aus, nach der alten Regelung waren es 7500 Euro.