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Burglauer: Wasserversorgung: Sagt Münnerstadt ja?

Burglauer

Wasserversorgung: Sagt Münnerstadt ja?

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    Die Wasserversorgung von Burglauer muss langfristig verbessert werden. Die Strategie, wie man das erreichen kann, war Thema im Gemeinderat (Symbolbild).
    Die Wasserversorgung von Burglauer muss langfristig verbessert werden. Die Strategie, wie man das erreichen kann, war Thema im Gemeinderat (Symbolbild). Foto: Bernd Weißbrod

    Die Wasserversorgung in Burglauer muss langfristig verbessert werden. Die Schüttung der drei Brunnen ist qualitativ gut, aber zu gering. Alexander Barthelmes von der VG-Tiefbauabteilung stellte die aktuelle Planung vor.

    Der Gemeinderat hatte im September 2023 den Auftrag zur Baugrunduntersuchung der Trasse von Strahlungen nach Burglauer vergeben. Inzwischen liegen die Gutachten vor. Mit den Querungen der Bahnlinie, der Lauer und der ehemaligen B 19 weist die Trasse erhebliche Schwierigkeiten auf. Zudem sind umfangreiche Genehmigungsverfahren notwendig und es wird ein hoher baulicher Aufwand gefordert.

    Die Planung der Gesamtmaßnahme liegt in den Händen der Arz Ing. GmbH aus Würzburg. Dieses Büro empfahl daraufhin, die Bedingungen einer Anbindung der Wasserversorgung von Burglauer an die Wasserversorgung von Münnerstadt zu überprüfen.

    Beide Wässer sind mischbar

    Ein Zwischenergebnis lautet, dass die Wässer beider Orte mischbar sind. Zudem endet eine hydraulische leistungsfähige Versorgungsleitung von Münnerstadt neben der Bahnlinie auf der Seite von Burglauer. Das bedeutet keine Unterquerungen und Spülbohrungen für die Leitung. Zusätzlich kommt noch hinzu, dass keine Plangenehmigung notwendig wird, weil die Gesamtlänge der Leitung nur 1.700 Meter beträgt. Eine Genehmigung wird erst ab der Länge von 2.000 Metern notwendig, was für die Leitung nach Strahlungen zutreffen würde.

    Die Leitung selbst muss als Trinkwasserleitung gebaut werden, weil Münnerstadt nur Trinkwasser transportiert. Im Gegensatz zu Strahlungen. Von dort würde Rohwasser durch die Leitung geschickt. Eine Förderung von 80 Euro pro Meter Leitung wurde in Aussicht gestellt, sagte Barthelmes. Der Tiefbau-Ingenieur machte darauf aufmerksam, dass erhebliche Investitionen anfallen und finanziert werden müssen – bei beiden Varianten. Wobei bei der Variante mit der Stadt Münnerstadt für Burglauer geringere Investitionskosten zu erwarten seien.

    Die eigenen Brunnen nicht aufgeben

    Ein erstes Vorgespräch mit Vertretern der Stadt Münnerstadt, der Gemeinde Burglauer, dem Wasserwirtschaftsamt, dem Ing. Büro Arz und der VG Bad Neustadt hat bereits stattgefunden. Nachdem die Stadt Münnerstadt über ein erhebliches Wasserangebot verfügt, wurde geprüft, ob eine Teil- oder Vollversorgung für Burglauer möglich sei. Wobei Barthelmes dazu riet, die drei Burgläurer Brunnen nicht aufzugeben, sondern sie schonend weiter zu betreiben.

    Als nächstes wird nun ein Ersuchen an die Stadt Münnerstadt gerichtet, ob sie gewillt ist, eine Wasserlieferung nach Burglauer zu gestatten. Bei einer positiven Antwort, müssen die Konditionen der Wasserlieferung vereinbart, die Planungen angepasst und ein Finanzierungskonzept erarbeitet werden, erklärte Alexander Barthelmes.

    Bürgermeister Marco Heinickel zeigte sich mit den Ausführung zufrieden. Fragen aus dem Gremium kamen nach der Qualität des Wassers und dem Zustand der Brunnen. Beides sei gut, jedoch seien die Brunnen nicht ergiebig.

    Gebührenerhöhung oder einmaliger Beitrag

    Und es gäbe auf dem gesamten Burgläurer Gemeindegebiet keine Quelle für eine zusätzliche Wasserversorgung, betonte Barthelmes. Auch die Finanzierung wurde angesprochen. Entweder müssten die Bürger mit einer Gebührenerhörung rechnen oder mit einem einmaligen Verbesserungsbeitrag, wusste der VG-Fachmann.

    Schließlich beschloss der Gemeinderat, zur Verbesserung der Wasserversorgung eine Teil- bis Vollversorgung durch die Stadt Münnerstadt bei der Stadt Münnerstadt anzufragen. Wenn eine Kooperation in Aussicht gestellt wird, soll von der VG eine Wasserlieferungsvertrag erarbeitet und im Gemeinderat zur Beratung vorgestellt werden. Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, einen Finanzierungskonzept zu erstellen.

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