"Wie weit darf ein Lehrer gehen?" - dies fragte sich ein besorgter Vater einer Grundschülerin, die eine vierte Klasse der Grundschule in Mellrichstadt besucht. Peter Kirchner, der Vater, hat von seiner Tochter folgendes erfahren: Ihr Lehrer, Bernd Thanisch - gleichzeitig Rektor der Grundschule, in die 310 Schüler in zwölf Klassen gehen - soll seine Schüler aufgefordert haben, dass sie sich während des Unterrichts auf Anordnung ihres Lehrers anlässlich eines "Pfandlesens" bei jedem Fehler ein Kleidungsstück ablegen mussten.
Sogar "Regeln" soll der Rektor festgelegt haben: Zwei Schuhe galten als ein Kleidungsstück, Haarspangen, Schmuck und Uhren seien als Pfand nicht erwünscht gewesen.
Das Spiel sei soweit gegangen, dass ein Kind nur noch mit Badehose und Unterhemd in der Klasse saß, ein Mädchen musste sich gar bis auf einen Badeanzug ausziehen. Die Kinder hatten an diesem Tag deshalb Badesachen an, da Schwimmen auf dem Stundenplan stand (das jedoch ausfiel).
Dies schreibt der schon angesprochene besorgte Vater, Peter Kirchner aus Eußenhausen, dem Schulamt in Bad Neustadt in Form einer Dienstaufsichtsbeschwerde. Er schreibt weiter: "Aufgrund dieser Schilderung meiner Tochter über diese Abläufe im Unterricht von Herrn Thanisch sehe ich eine begründete Gefahr, dass meine Tochter aufgrund der geschilderten Unterrichtsmethoden von Herrn Thanisch einen erheblichen Schaden in ihrer seelischen Entwicklung nehmen könnte."
Keine Angaben
Der in diesem Fall verdächtigte Rektor der Grundschule Mellrichstadt wollte gegenüber einem Redakteur der Main-Post keinerlei Angaben machen. Er meinte lediglich, ohne jedoch vorher auf den konkreten Sachverhalt hingewiesen worden zu sein: "Dabei handelt es sich um Internas, zu denen ich mich nicht äußern möchte."
Vom Schulamt kam folgende Antwort auf das Gesuch von Peter Kirchner eine Dienstaufsichtsbeschwerde einzuleiten (die Antwort liegt der Main-Post vor): Bernd Thanisch würde die "Aktion Pfänderlesen" bedauern, die sich in seinem Unterricht abspielte. Zudem verurteile das Schulamt eine solche Aktion, und hält "dieses Pfänderspiel für absolut ungeeignet, die Lesemotivation von Schülern zu fördern".
Außerdem gab das Schulamt "Herrn Thanisch die dienstliche Weisung, derartige Aktionen in seinem Unterricht nicht mehr durchzuführen und sich um eine gedeihliche Zusammenarbeit zwischen ihm und der Elternschaft nachhaltig zu bemühen".
Schulamt geht Fall nach
Schulamtsdirektor Bruno Niedermeier bestätigt auf Anfrage der Main-Post, dass im Schulamt in Bad Neustadt eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Rektor der Grundschule eingegangen ist. "Wir überprüfen gegenwärtig diesen Fall und gehen den Verdächtigungen mit Nachdruck nach", so Niedermeier. Er betont in einem Gespräch, dass der Elternbeirat der Mellrichstädter Grundschule mit diesem Fall sehr vernünftig umgeht.