Im Jahre 1862 wurde das „moderne“ Gericht der Neuzeit ins Leben gerufen. Und im Jahre 1945 fand es seine Heimstätte im „Alten Schloss“ in Mellrichstadt. Als das Amtsgericht Ostheim aufgelöst wurde, gliederte man dessen Bezirk einfach dem hiesigen Gericht ein. Aber bereits nach wenigen Jahren erlitt das Amtsgericht Mellrichstadt selbst die Herabstufung in den Rang einer Zweigstelle des Amtsgerichts Bad Neustadt. Und seitdem wurde ständig und immer mehr an seinen Kompetenzen herumgeknabbert.
Irgendwann wohl, vielleicht bereits in absehbarer Zeit, macht die Politik aus der Zweigstelle eine Außenstelle. Die Spruchgerichtsbarkeit (Straf- und Zivilangelegenheiten) nebst Vormundschafts- und Nachlassangelegenheiten finden dann voraussichtlich ihre neue Heimat am Hauptgericht in Bad Neustadt. Im Gegenzug soll augenscheinlich das Grundbuchamt als Außenstelle von dort nach Mellrichstadt umgesiedelt werden. Umbaumaßnahmen sollen schon definitiv geplant sein beziehungsweise werden bereits durchgeführt.
Jedenfalls begeht das Gericht in Mellrichstadt in diesem Jahr sein 150-jähriges Bestehen. Und es bleibt zu hoffen, dass es noch viele Jahre bestehen bleibt und dass das „Alte Schloss“ wenigstens noch vom Grundbuchamt genutzt wird.
Neben einer Organisationsvereinfachung spielen bei dem neuen Konzept wahrscheinlich vor allem auch Gründe der Behördensicherheit eine große Rolle. Nach Übergriffen auf Mitarbeiter der Justiz sind weitreichende neue Sicherheitsmaßnahmen bei den bayerischen Gerichten veranlasst worden.
Sollte jedoch – in ferner Zukunft? – dann auch die Außenstelle Mellrichstadt des Amtsgerichts Bad Neustadt aufgelöst werden, und irgendwann wird es wohl so kommen, dann sollte wenigstens eine repräsentative Gedenktafel am „Alten Schloss“ angebracht werden, um auf die Jahre des Wirkens der Justiz in dem historischen Gebäude hinzuweisen. Dann kann man sich daran erinnern und erzählen, dass hier auch einmal Recht gesprochen wurde.
Das „Alte Schloss“ war in grauer Vorzeit eine Burg. Die früheren Herren ließen es mit dem Zins, dem Schweiß und dem Blut ihrer Untertanen erbauen. Bereits 1303 wird die Burg der Grafen von Henneberg in Schriftstücken erwähnt. Der Fürstbischof in Würzburg, Lorenz von Bibra, ließ vor 500 Jahren, nach dem Jahre 1512, den sogenannten Ostflügel als Sitz des fürstbischöflichen würzburgischen Amtmanns errichten. Zwei Wappen am Gebäude erinnern noch an den Fürsten. Erst zwei Jahrhunderte später, um 1712, entstand dann der sogenannte Südflügel.
Mit der Säkularisation gelangte das „Alte Schloss“ in das Eigentum des Freistaates Bayern. Im Jahre 1988 wurden Millionen investiert, um das Gebäude gründlich zu renovieren und zu modernisieren. Das Schloss in Mellrichstadt stellt eines der historisch und kulturell markantesten Gebäude der Stadt dar. Das Stadtbild wird von diesem Bauwerk erheblich geprägt.
Die einstige Burg der fränkischen Fürsten, die in mehreren Jahrhunderten erbaut wurde, besteht aus zwei Flügeln. Im Ostflügel hat die Verwaltungsgemeinschaft Mellrichstadt aus einem früheren Holz- und Kohlelager einen schmucken Sitzungssaal geschaffen, unter dem sich noch ein Keller für Feierlichkeiten befindet. Per Vertrag wurde dieser Teil des Schlosses vom Eigentümer, dem Freistaat Bayern, dem Pächter, der Verwaltungsgemeinschaft, überlassen. Über diesen Räumen befindet sich der Sitzungssaal des Amtsgerichts mit einer einzigartigen Holzdecke. Warum sich allerdings die Deckenbalken im Laufe der Jahre gebogen haben, darüber gehen die Meinungen doch sehr auseinander.
Gegenüber mit einer eigenen Toreinfahrt befand sich einst das Gefängnis der bayerischen Justizbehörden. Und auch hierum ranken sich verschiedene Anekdoten.
Das „Alte Schloss“ hat also schon bewegte Zeiten hinter sich. Man darf gespannt sein, wie es weitergeht.