(ewie) Nachdem die EU-Bestimmungen für Erdaushub- und Bauschuttdeponien Mitte 2009 drastisch verschärft werden, hat sich der Ostheimer Stadtrat in seiner Sitzung Gedanken über die beiden städtischen Lagerplätze gemacht.
Die Stadt Ostheim unterhält eine Erdaushub-Deponie und eine Bauschuttdeponie. Nach den neuen Vorgaben aus Brüssel fallen bei einer Endlagerung diese Materialien unter das Abfallgesetz. Zum 15. Juli 2009 erlöschen dann alle Genehmigungen für den Betrieb der Deponien – werden sie dennoch weiter unterhalten, handelt es sich um illegale Abfallbeseitigung. Um abzuklären, ob die Deponien den Kriterien für einen Weiterbetrieb nach dem 15. Juli 2009 genügen, müsste die Stadt ein Gutachten erstellen lassen. Dabei geht es auch um die Prüfung der geologischen Voraussetzungen. Die leichte Durchlässigkeit der Muschelkalkböden dürfte dabei laut Bürgermeister Ulrich Waldsachs problematisch sein.
Falls die Deponien geschlossen werden müssen, muss im Anschluss eine Rekultivierung stattfinden. Nach den neuen Bestimmungen ist vor allem der Betrieb der Bauschuttdeponie fraglich und wäre, wenn überhaupt möglich, voraussichtlich mit hohen Kosten verbunden. Anders beim Erdaushub, bei einer Endlagerung gilt er als Abfall, wird er nur zwischengelagert oder für eine Verfüllung verwendet, fällt er nicht mehr unter das Abfallrecht. Über diesen Widerspruch konnten die Stadtvertreter nur den Kopf schütteln. Stellvertretende Bürgermeisterin Ulrike Stanek beschwerte sich über die „Regulierungswut“ der Gesetzgeber, die letztlich von den Kommunen ausgebadet und bezahlt werden müsse.
Stadtrat Bruno Schmalen brachte seine Befürchtung darüber zum Ausdruck, dass wilde Ablagerungen in der Flur die Folge wären, wenn die Stadt keine Lagerplätze mehr zur Verfügung stellen könnte. Diese Sorge teilte auch das Gremium und sprach sich dafür aus, nach Auswegen zu suchen, um in einer kommenden Sitzung eine Entscheidung zu treffen. Auf jeden Fall möchte man die Neuregelung nicht einfach hinnehmen und über die Kommunalverbände Protest zeigen. Dabei hofft man darauf, dass andere Städte und Gemeinden dies ebenfalls tun.
Das Gremium beschloss in seiner Sitzung zwei Rechtsverordnungen für 2009. Nach Erlass zum Ladenschlussgesetz wurden drei verkaufsoffene Sonntage für die im Marktverzeichnis eingetragenen Märkte der Stadt Ostheim festgelegt: Frühlingsfest ist am 8. März mit Geschäftsöffnung von 12 bis 17 Uhr, Stadtfest am 21. Juni und Herbstfest am 11. Oktober. Dabei dürfen die Geschäfte jeweils von 11 bis 16 Uhr öffnen. Kioske und Souvenirläden dürfen im kommenden Jahr an 32 Sonntagen von 11 bis 18 Uhr geöffnet haben.