Im November 2024 durchschlug ein Projektil eine Terrassentür in Unsleben. Der Schütze, ein Jäger, verletzte bei der Abgabe des Schusses waffenrechtliche Vorschriften. Darüber informiert auf Anfrage dieser Redaktion das Landratsamt Rhön-Grabfeld. Demnach schloss die untere Jagdbehörde mittlerweile die Prüfung des Falls ab und stellte fest, dass der Mann gegen die bei der Schussabgabe zu beachtenden Sorgfaltspflichten verstoßen hat.
Unsleben