In der Gemeinderatssitzung in Saal a. d. Saale ging es zunächst um die geäußerten Wünsche, Anträge und Anregungen in den Bürgerversammlungen in Waltershausen und Saal sowie in einer Seniorenbürgerversammlung. Soweit Fragen nicht gleich vor Ort beantwortet wurden oder inzwischen erledigt sind, wurde über sie diskutiert und in einigen Fällen abgestimmt.
In Waltershausen wünschten Bürger unter anderem ein Gehweg vom Glascontainer bis zur Brücke, weil Fußgänger dort auf der Durchfahrtsstraße zum Wertstoffbehälter unterwegs sind. In Saal wurde ein Halteverbot vor der Tankstelle gefordert, außerdem sollte in der Kleineibstädter Straße (Staatsstraße) Tempo 30 beantragt werden, dort befindet sich ein besonders schmaler Gehsteig. Bei dieser Frage wurde im Gemeinderat abgestimmt, die Mehrheit (7 zu 5 Stimmen) war dafür, einen diesbezüglichen Antrag zu stellen. In der Seniorenversammlung wurde angeregt, die Besitzer der leerstehenden Häuser anzuschreiben und sie zum Verkauf aufzufordern. Der Radweg an der Kleineibstädter Straße wurde angesprochen, die Kreuzung der Straße sollte besser gekennzeichnet und ein Spiegel angebracht werden.
Wie werden die Arbeiten an der Raiffeisenstraße abgerechnet?
Lange diskutiert wurde über die Abrechnungen bezüglich der Sanierung der Raiffeisenstraße und der Neugestaltung der Marienstraße in Saal. Bekanntlich wurden in Bayern am 14. Juni 2018 die Straßenausbaubeiträge rückwirkend zum 1. Januar 2018 abgeschafft. Welche Auswirkungen hat das auf abgeschlossene Maßnahmen, die aber noch nicht abgerechnet waren? Wie Bürgermeisterin Conny Dahinten vortrug, hat die aktuelle Geschäftsstellenleiterin gemeinsam mit Kämmerer und Bauabteilung aufgrund einer Anfrage des Gemeinderats die Vorgänge aufgearbeitet.
Während der Planung der Sanierung der Raiffeisenstraße (ab 2015) war davon ausgegangen worden, dass Straßenausbaubeiträge von den Anliegern erhoben werden. Nach Bekanntgabe der Abschaffung und Vorlage des Förderbescheids, erfolgte die Ausschreibung der Straßenbauarbeiten (19. Juli 2018). Zum Zeitpunkt der Ausschreibung war also bekannt, dass keine Beiträge mehr erhoben werden können. Die Gemeinde konnte aber einen Antrag stellen, um die entgangenen Fördergelder, die den Gemeindehaushalt unvorhergesehen belasten, erstattet zu bekommen. Das wurde jedoch vom Freistaat Bayern abgelehnt, es kommen nur Erstattungen in Frage für Maßnahmen, die vor Bekanntgabe der Abschaffung geleistet wurden, also Planungskosten und Kosten für das Baugrundgutachten. Der dafür notwendige Erstattungsantrag wird aktuell durch die Verwaltung vorbereitet, man rechnet mit einer Erstattung in Höhe von rund 19.200 Euro. Die Fördermittel von der Regierung von Unterfranken sind in Höhe von 500.000 Euro eingegangen, die letzte Rate in Höhe von 163.000 Euro kam 2021.
Endabrechnung der Marienstraße bis Ende 2024
Für die Marienstraße sieht die Rechtslage anders aus. Aufgrund vorläufiger Kostenberechnungen wurden im Oktober 2012 Vorauszahlungsbescheide erlassen und Beiträge von den Anliegern erhoben. Normalerweise wäre nach Abschluss der Baumaßnahme eine Endabrechnung erfolgt, zu viel gezahlte Beiträge wären zurückerstattet und zu wenig gezahlte Beiträge nachgefordert worden. Die Baumaßnahme wurde vom 30. August 2012 bis 2. Juni 2014 durchgeführt. Ende Januar 2015 ging die Schlussrechnung bei der Verwaltungsgemeinschaft ein. Danach hätte die Endabrechnung mit den Anliegern erfolgen können, was allerdings wegen des Personalmangels bis zur Abschaffung der Straßenausbaubeträge im Jahr 2018 nicht geschehen ist.
Laut Kommunalabgabengesetz muss die Gemeinde in diesem Fall bis zum 31. Dezember 2024 eine Abrechnung des endgültigen Beitrags erstellen. Übersteigt die Vorauszahlung des einzelnen Anliegers den endgültigen Beitrag, erstattet die Gemeinde den Unterschiedsbetrag. Ergibt die Berechnung eine Unterdeckung, kann die Gemeinde ihrerseits jedoch keine Nachzahlung verlangen. Die fiktive Abrechnung wird derzeit durch die Verwaltung erstellt. Auch für diese Maßnahme wurden alle Fördermittel (424.300 Euro) bezogen, die letzte Rate in Höhe von 167.300 Euro ging 2017 ein. Momentan formuliert die VG einen Antrag auf eventuelle Ersatzleistungen von der Regierung von Unterfranken.
Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit wurden die Punkte Standort Wertstoffcontainer und Befestigung der Feldwege auf die nächste Sitzung verschoben. Nach Entfallen der Geheimhaltungsgründe wurde bekannt gegeben: Dem Neubau einer Straßenlaterne am Mittelweg zum Bruttopreis von 28.522 Euro wurde nicht zugestimmt. Dem Grundstückstausch wegen der Ausgleichsflächen für den Radweg Waltershausen – Gollmuthhausen stimmte der Gemeinderat grundsätzlich zu.