Die Biogasanlage in Großbardorf, seit Ende 2011 im Dienst des Nahwärmenetz und weiterer Abnehmer in Betrieb, soll erweitert werden. Dafür stellte der Gemeinderat Großbardorfs in seiner Sitzung am Montagabend die Weichen in Form der ersten Änderung des Bebauungsplans.
Neue Düngeverordnung als Grund
Ein zusätzliches Gärproduktlager soll entstehen, bedingt ist dies durch die neue Düngeverordnung. Dazu muss die Baugrenze des Sondergebiets Biogasanlage verschoben werden. Die Erweiterung erfolgt dabei zu Lasten bisher festgesetzter Ausgleichsflächen, sodass neue Ausgleichflächen ausgewiesen werden.
Besprochen wurden zunächst die Anregungen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit. Unter anderem ging es um die vorgeschriebenen Ausgleichsflächen, wobei Bürgermeister Josef Demar vortrug, dass sämtliche Ausgleichsflächen und -maßnahmen im Einvernehmen mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Rhön-Grabfeld entwickelt und erstellt wurden. Einstimmig wurde die erste Änderung des Bebauungsplans schließlich als Satzung erlassen.
Bauanträge abgesegnet
Keine Einwände gab es zum entsprechenden Bauantrag der Agrokraft Großbardorf GmbH & Co. KG auf Erweiterung der vorhandenen Biogasanlage in Folge der Errichtung eines Gärproduktlagers mit Tragluftfolienabdeckung, Standortwechsel der Notgasfackel und Vergrößerung des Auffangvolumens der Anlagen-Umwallung auf den Grundstücken Fl. Nr. 2679 und 2686.
Genehmigt wurde auch der Neubau eines Praxisraums für Podologie und Lagerräumen auf den bestehenden Scheunengrundmauern auf dem Grundstück Fl. Nr. 206/0, die vorher dort befindliche Scheune war baufällig und wurde bereits abgerissen.
Für einen Eigentümer erteilte der Gemeinderat eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Am Katzeck“ bezüglich der Höhe einer Mauer, die statt der zugelassenen 1,20 Meter 2 Meter betragen soll.
Struthsee-Ausbaggerung wird gefördert
Beraten wurde über die Beteiligung der Gemeinde an den Kosten der Ausbaggerung des Struthsees, dafür ist der Angelverein mit 55 000 Euro in Vorlage gegangen. Der Gemeinderat hatte beschlossen, sich mit 15 000 Euro zu beteiligen, das überstieg damit den im Haushaltsplan für freiwillige Leistungen vorgesehenen Betrag.
Begründet wurde die Zuwendung mit der Bedeutung des Sees für die Naherholung und die Wildtiere. Beschlossen wurde die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 14 500 Euro, 500 Euro waren noch im 'Topf' vorhanden. Ausgeglichen werden die Mehrausgaben durch Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer.