Gut gemeint, aber nicht gut gemacht: Der Paragraph 13b des Baugesetzbuches sollte das Bauen von Wohnungen im Außenbereich beschleunigen. Aber durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Juli 2023 wurden alle Bebauungspläne in Deutschland nach diesem Paragraphen gestoppt. Und die vom Bundestag beschlossene "Reparaturvorschrift" gilt offenbar als nicht rechtssicher genug. Weshalb Bauleitverfahren wieder von vorne beginnen müssen: Auch Sömmersdorf ist mit seinem geplanten Baugebiet "Am Weihersgraben II" betroffen.
Sömmersdorf