Vor dem Hintergrund der gesetzlichen Neuerungen zur Forcierung der Windkraftnutzung verfolgt der Markt Werneck seit 2021 gemeinsam mit der Stadt Arnstein die Strategie, den Bau neuer Windräder strukturiert zu steuern und im Interesse der Bürger möglichst verträglich zu gestalten. Wichtigstes Instrument dabei ist das sogenannte Flächenpooling unter Beteiligung der Grundstückseigentümer im Bereich der beiden Windvorbehaltsgebiete WK56 "Klingenberg" und WK 57 "Nördlich Mühlhausen".
Wie Bürgermeister Sebastian Hauck in der Gemeinderatssitzung informierte, konnten beim WK56 über eine Pooling-Vereinbarung der Grundeigentümer bereits circa 75 Prozent der Flächen gesichert werden. Beim WK 57 soll die Bildung der Pooling-Gemeinschaft im Laufe des Frühjahrs abgeschlossen werden. Fehlende Grundeigentümer sollen jetzt noch einmal angeschrieben werden.
Externe Projektierer sind schon auf der Suche nach Grundstücken
Im nächsten Schritt würde für die beiden Pooling-Gemeinschaften ein Auswahlverfahren für Windrad-Projektierer gestartet, das über den Sommer laufen würde. Eine Vorgabe werde sein, dass Windräder einen Mindestabstand von 1250 Meter zur Wohnbebauung haben müssen. Dass schnelles Handeln notwendig war, zeigten zahlreiche externe Projektierer, die derzeit in der Gemeinde auf der Suche nach Grundstücken die Runde machten. Über die Windenergieplanung werde er auch bei den anstehenden Bürgerversammlungen und einer Info-Veranstaltung in Zeuzleben informieren, sagte Bürgermeister Hauck.
Nicht überzeugen konnte die Fraktion Bündnis90/Die Grünen den Gemeinderat mit ihrem Antrag zum Einsatz erneuerbarer Energien bei den Liegenschaften des Marktes Werneck. Außer den drei Grünen-Gemeinderatsmitglieder stimmte nach vorausgegangener Beratung in den Fraktionen keiner aus dem Gremium dafür.
Beantragt hatten die Grünen, bei Neubauten und beim Austausch von Heizungsanlagen den Wärme- und Kältebedarf künftig zu 100 Prozent durch die Nutzung erneuerbarer Energien zu decken. Auch Fernwärme könne genutzt werden, sofern sie dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz EEWärmeG entspricht. Außerdem sollten, so weit umsetzbar, künftig Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung, zum Einsatz kommen.
Über die Anforderungen des EEWärmeG hinausgehen
Um klimaneutral zu werden, müsse jetzt mit der Umstellung begonnen werden, erklärte Johannes Weiß. Zielführend sei dabei, über die Anforderungen des EEWärmeG hinauszugehen. Ersatz und Anschaffung von Heizanlagen bleibe trotzdem immer eine Einzelfallentscheidung, meinte Weiß. Das sahen die Sprecher der andren Fraktionen im Falle einer Zustimmung zur 100-Prozent-Forderung im Grünen-Antrag aber anders.
Außerdem habe die Gemeinde in der Vergangenheit bei ihren Liegenschaften bereits vielfach erneuerbarer Energien zum Einsatz gebracht, befand Erich Eichelmann. Denkbar sei eine Zustimmung, wenn der Antrag modifiziert würde, deuteten Norbert Dotzel und Matthias Schmittfull an. Ein Kriterium müsse auch die Wirtschaftlichkeit sein und die Möglichkeit zur Einzelfallentscheidung erhalten bleiben.
Wieder einen Schritt weiter ist das im Sommer 2020 begonnene Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans "Ettlebener Straße" in Ettleben. Gefunden worden sei jetzt im Konsens mit dem Staatlichen Bauamt eine Lösung für die Einmündung des Baugebiets in die Staatsstraße ST 2447 (ehemalige Bundestraße B26), erklärte der Bürgermeister. Eine erste Variante der Linksabbiegespur war im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen vom Staatlichen Bauamt abgelehnt worden.
In die überarbeitete Planung aufgenommen wurden auch Anregungen des Wernecker Bauamtes. Sie betreffen die fünf Grundstücke am nördlichen Rand des Baugebietes, wo ein Gebäuderiegel mit dreistöckigen Mehrfamilienhäusern mit bis zu neun Wohneinheiten vorgesehen ist. Weil dies viele Stellplätze bedingt, soll jetzt ein Grundstück wegfallen. Die vier verbleibenden Grundstücke für jeweils eine Mehrfamilienhausbebauung würden dadurch etwas größer.
Zur Diskussion standen außerdem Ergänzungen zur Gebäudegestaltung. Bei neun Gegenstimmen sprach sich der Rat dafür aus, bei zweigeschossiger Bauweise Pult-, Sattel- und Walmdächer mit niedrigen Dachneigungen zuzulassen. Bei eingeschossiger Bauweise wird ein Satteldach mit 45 bis 50 Grad Neigung festgesetzt und bei den Mehrfamilienhäusern Pultdächer mit drei bis acht Grad Neigung. Der Gemeinderat billigte bei fünf Gegenstimmen den überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplans und beauftragte die Verwaltung mit der erneuten öffentlichen Auslegung der Planunterlagen.