Bauwillige, die im Neubaugebiet "Am Burgweg" in Oberschwarzach Grundstücke in der Nähe der Staatsstraße erwerben wollen, müssen in Bezug auf den Schallschutz eine Mauer bzw. Lärmschutzwand errichten, so der einstimmige Beschluss des Marktgemeinderates in seiner jüngsten Sitzung. Und auch die Häuslebauer, die gegenüber dem landwirtschaftlichen Anwesen bauen wollen, müssen selbst für einen geeigneten Lärmschutz sorgen.
Oberschwarzach