Als Tobias M. (Name der Redaktion bekannt und geändert) an einem Tag Ende Juli in seinen Briefkasten schaute, traute er seinen Augen nicht. Der Absender des Schreibens: das Amtsgericht Schweinfurt. In einem Strafbefehl wurde eine Geldstrafe in Höhe von 750 Euro festgesetzt. Der Grund: eine vermeintliche Lappalie am Rande der Gegenkundgebung gegen den "Tag der offenen Tür" der rechtsextremen Kleinstpartei "Der III. Weg" in deren Parteibüro im Schweinfurter Stadtteil Oberndorf.
Oberndorf