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Schweinfurt: Dieselskandal: Schweinfurter Gericht urteilt erneut pro Kunde

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Dieselskandal: Schweinfurter Gericht urteilt erneut pro Kunde

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    Der VW-Konzern gerät in puncto Schadensersatz zunehmend unter Druck - zumindest wenn vor dem Schweinfurter Landgericht verhandelt wird. 
    Der VW-Konzern gerät in puncto Schadensersatz zunehmend unter Druck - zumindest wenn vor dem Schweinfurter Landgericht verhandelt wird.  Foto: Julian Stratenschulte, dpa

    Wenn es um Betrugssoftware bei der Abgassteuerung von Dieselfahrzeugen geht, bleibt das Landgericht Schweinfurt seiner Linie treu: Käufer von VW-Fahrzeuge mit dem manipulierten Motortyp EA 189 können ihr Fahrzeug an den Konzern zurückgeben und sie müssen entschädigt werden

    Schadensersatz plus Zinsen

    Im jüngsten Fall entschied ein Einzelrichter des Landgerichts Schweinfurt am 17. Januar im Sinne eines Mandanten der Kölner Anwaltskanzlei Rogert & Ulbrich (Az: 12 O 109/18). Dieser hatte einen Seat Exeo (Schadstoffklasse Euro 5) im Jahr 2014 mit einem Kilometerstand von knapp 24 000 erworben und dafür 25 870 Euro bezahlt. Im November 2017 forderte er VW erfolglos zur Rücknahme des Autos und Erstattung des Kaufpreises auf. Daraufhin zog der Eigentümer vor Gericht. 

    Das sprach ihm in seinem Urteil nun 15 303 Euro Schadensersatz zu, ein entsprechender  Anteil für die Nutzung des Pkw wurde vom Kaufpreis abgezogen. Verzugszinsen und der Ersatz vorgerichtlicher Anwaltskosten kommen aber für VW noch hinzu. Die 1. Zivilkammer urteilte, durch den Einbau der Betrugssoftware in die Abgassteuerung habe der Wolfsburger Konzern den Kunden vorsätzlich geschädigt, gegen die guten Sitten verstoßen, rechtswidrig und schuldhaft gehandelt.

    Unter anderem heißt es im Urteil: "Der Kläger hat nicht erhalten, was ihm aus dem Kaufvertrag zustand, nämlich ein ein technisch einwandfreies, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechendes Fahrzeug."  Das Gericht glaubt dem weltgrößten Autohersteller nicht, dass nur untergeordnete Mitarbeiter für die Abgas-Manipulationen verantwortlich sind. 

    Gewinnstreben um den Preis der Täuschung

    Die Austattung der Motoren mit der beanstandeten Software habe dem Zweck gedient, "zur Kostensenkung rechtlich und technisch einwandfreie, aber teurere Lösungen der Abgasreinigung zu vermeiden und mit Hilfe der scheinbar umweltfreundlichen Prüfstandwerte Wettbewerbsvorteile zu erzielen. Schon dieses Gewinnstreben um den Preis der bewussten Täuschung und Benachteiligung von Kunden gibt dem Handeln der Beklagten ein unredliches Gepräge". Für das Gericht spielte es keine Rolle, dass an dem Wagen ein Software-Update durchgeführt worden war.

    Vor dem Landgericht Schweinfurt bekamen seit November 2017 bereits 55 klagende Eigentümer von Diesel-Autos des VW-Konzerns Schadensersatz zugesprochen, so Pressesprecherin Kerstin Leitsch. Soweit in diesen Fällen eine teilweise Klageabweisung erfolgte, sei der Grund in der Regel eine nicht oder unzureichend berücksichtigte Nutzungsentschädigung für die bisherige Nutzung des Pkw seitens der Kläger gewesen.

    200 Verfahren sind noch offen

    200 Verfahren sind laut Kerstin Leitsch am Landgericht Schweinfurt noch offen. Von diesen seien die meisten - nämlich 156 - alleine im Dezember vergangenen Jahres kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist neu eingegangen. Insgesamt hätten bisher rund 280 Diesel-Besitzer Klage am Landgericht Schweinfurt gegen Volkswagen erhoben. Und: Verfahren, in denen VW Berufung zum OLG Bamberg eingelegt habe, seien mit einer Klagerücknahme zurück gekommen. Das heißt, dass Autokonzern und Kläger einen außergerichtlichen Vergleich geschlossen hätten mit der Folge, "dass die Wirkung das Schweinfurter Landgerichtsurteil hinfällig" sei.

    Auch gegen das aktuelle Urteil des Landgerichts Schweinfurt werde VW in Berufung gehen, so VW-Pressesprecher Christopher Hauss. Bis heute hätten die Klagen von Volkswagen-Kunden vor den Landgerichten mehrheitlich keinen Erfolg. Gegenwärtig gebe es 22 Urteile von Oberlandesgerichten, die zugunsten von Volkswagen oder den Händlern entschieden worden seien, ebenso "zahlreiche andere Entscheidungen von Oberlandesgerichten". 

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