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SCHWEINFURT: Dr.-Georg-Schäfer-Schule wird Exzellenzzentrum

SCHWEINFURT

Dr.-Georg-Schäfer-Schule wird Exzellenzzentrum

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    Im zweiten Anlauf hat es geklappt: Kultusminister Bernd Siebler hat der Stadt Schweinfurt mitgeteilt, dass die Dr.-Georg-Schäfer-Berufsschule (BS1) in das Förderprogramm „Exzellenzzentrum an Berufsschulen“ aufgenommen wurde.

    Die Schule kann nun ein Cyber Physisches Labor herstellen. Dieses lehrt das Zusammenspiel von Maschinen und IT-Technologien, das durch eine vernetzte industrielle Produktion weit über die bisherige Automatisierung hinausgeht. Zusätzlich sollen für die Anlage notwendige IT-Systeme und Software zur didaktischen Umsetzung beschafft und Verkabelungs- und Vernetzungsarbeiten durchgeführt werden. Die voraussichtlichen Kosten hierfür liegen nach Schätzung der Schule bei maximal 225 000 Euro.

    2017 hatte sich die Stadt schon einmal um Fördermittel beworben, damals aus dem Programm „Industrie 4.0“, aber eine Absage bekommen. Umso erfreuter ist man jetzt, doch noch zum Zuge zu kommen. Am 24. Juli hatte der Stadtrat nämlich beschlossen, einen zweiten Antrag zu stellen und sich um Mittel aus dem Förderprogramm „Exzellenzzentren an Berufsschulen“ mit dem Konzept eines Cyber-Physischen Labors an der BS1 zu bewerben und gleichzeitig seine Bereitschaft erklärt, bei einer erfolgreichen Bewerbung das CP-Labor herzustellen. Die erforderlichen 225 000 Euro sollen im Rahmen der Haushaltsberatungen für 2019 zur Verfügung gestellt werden, heißt es in der Pressemitteilung der Stadt.

    Fach- und Nachwuchskräfte auf die digitale Transformation vorbereiten

    Die staatlichen Finanzmittel im Umfang von insgesamt fünf Millionen Euro dienen dazu, die technische Ausstattung an Berufsschulen mit Blick auf Anlagen realer Industriestandards zu modifizieren. Die Exzellenzzentren an Berufsschulen sollen Fach- und Nachwuchskräfte im Rahmen einer praxisnahen Ausbildung auf die Anforderungen der digitalen Transformation vorbereiten.

    Die Geltungsdauer des Förderprogramms ist bis 31. Dezember 2018 begrenzt. Die Zuwendung des Freistaates Bayern kann bis zu 50 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben betragen, höchstens jedoch 112 500 Euro. Das heißt, die Stadt muss grundsätzlich mindestens die Hälfte der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben selbst aufzubringen.

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