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SCHWEINFURT: Ehrung für Lebensretter

SCHWEINFURT

Ehrung für Lebensretter

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    Zwölf Jahre Haft wegen versuchten Mordes – so lautete im Frühjahr das Urteil gegen einen 58-Jährigen, der am 21. Juni 2016 im Stadtteil Bergl seine Frau mit einem Messer angriff und sie mit 18 Stichen lebensgefährlich verletzte. Laut Auskunft des Landgerichts wurde nun die Revision von Nebenklage und Verteidigung vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe als unbegründet zurückgewiesen. Über die Revision der Staatsanwalt ist noch nicht abschließend entschieden.

    Gezielt auf die am Boden liegende Frau eingestochen

    Der Fall hatte für Aufsehen gesorgt: Der 58-Jährige hatte seiner heute von ihm geschiedenen Frau an einer Bushaltestelle in der Nähe ihrer Wohnung aufgelauert. Sie wechselte die Straßenseite, er holte sie ein, packte sie an den Schultern und stach mit einem Klappmesser mit einer achteinhalb Zentimeter langen Klinge auf sie ein.

    18 Messerstiche, darunter einen knapp am Herz vorbei, zählten die Ärzte, die der Frau nur durch eine Notoperation das Leben retteten. Außerdem hatte sie schwere Verletzungen an Leber, Darm und Lunge. Von laut hupenden Autos und Schreien von Passanten ließ sich der Angeklagte nicht abbringen.

    Erst als ein 43 Jahre alter Ingenieur sein Auto direkt vor ihm parkte, auf ihn zurannte und ihn anschrie, er solle aufhören, ließ er ab. Der Zeuge rettete dem 45 Jahre alten Opfer durch sein couragiertes Eingreifen wohl das Leben.

    Vorbildliches Verhalten

    Wegen dieser Zivilcourage durch Timur Dizlek hatte sich Opferanwalt Jürgen Scholl aus Schweinfurt an die Bundestagsabgeordnete Anja Weisgerber für eine Ehrung gewandt. Dizlek wurde im September in München durch den bayerischen Innenminister Joachim Herrmann mit der so genannten „Courage-Medaille“ ausgezeichnet. Auch geehrt wurden damals Benjamin Köth und Rudolf Kalus, die den Täter gemeinsam verfolgt, gestellt und bis zur Verhaftung durch die Polizei bewacht hatten. „Das Verhalten war vorbildlich und verdient Respekt“, wird der Innenminister in der Pressemeldung zitiert.

    Laut Jürgen Scholl hat das Opfer trotz der Gefängnisstrafe bis heute große Angst vor ihrem Ex-Mann. Sie lebt noch in der Region. Für Scholl ist dieser „Fall der Klassiker für lebenslange Haft.“ Die Verteidigung des Angeklagten hatte in ihrer Revisionsbegründung darauf verwiesen, dass die Mordmerkmale Heimtücke und niedere Beweggründe nicht zuträfen. Aufgrund des Gutachtens des Generalbundesanwalts wird das Urteil der fünfköpfigen Großen Strafkammer aber als einwandfrei anerkannt.

    Erschütternde Details

    Während des Prozesses wurden nicht-öffentlich teils erschütternde Details der von Gewalt und Herabwürdigung gegenüber der Ehefrau geprägten Ehe erläutert. In mindestens zwei Fällen flüchtete die Frau nach Misshandlung durch den Angeklagten in ein Frauenhaus und später zu ihrem Bruder. Doch beide Male kehrte sie zurück, auch aus Furcht vor dem Angeklagten, der ihre Familie massiv bedroht hatte. Als die Frau dann ihren Mann rausschmiss und ein Kontaktverbot erwirkte, griff dieser wenig später zum Messer.

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