Zum Jahresbeginn 2021 sind Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft getreten, von denen Selbstnutzer von Sonnenstrom profitieren. Darauf weist die Schweinfurter Verbraucherzentrale hin.
Das EEG regelt die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen wie Solarenergie und Windenergie. Die neue Regelung zum Eigenbedarf sieht laut Verbraucherzentrale vor, dass für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt nun keine EEG-Umlage mehr gezahlt werden muss. Zuvor lag diese Grenze bei 10 Kilowatt. Für Anlagen von über 30 Kilowatt falle eine reduzierte EEG-Umlage an. Zum Vergleich: Für jede aus dem Stromnetz gelieferte Kilowattstunde müssen Verbraucher 6,5 Cent EEG-Umlage bezahlen.
Der Netzanschluss kleiner Anlagen sei nun auch ohne Verzögerung möglich, heißt es in der Presseinformation. Denn Stromnetzbetreiber seien zum Anschluss von Photovoltaikanlagen grundsätzlich verpflichtet. Reagiere ein Netzbetreiber nicht unverzüglich mit einem Zeitplan auf das Anschlussbegehren eines Verbrauchers, dürfe dieser eine Anlage mit bis zu 10,8 Kilowatt spätestens nach einem Monat anschließen.
Für Solar-Anlagen, die 2001 oder früher in Betrieb genommen wurden, besteht laut Verbraucherzentrale kein Anspruch mehr auf Förderung. Die Reform des EEG-Gesetzes ermögliche es betroffenen Anlagenbetreibern jedoch, weiterhin Strom in das öffentliche Netz einzuspeisen. Für diesen Strom erhalten sie einen üblichen Marktpreis. Diese Übergangsregelung gelte bis 2027.
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale in Schweinfurt hilft bei Fragen zu Photovoltaikanlagen und zu Fördermöglichkeiten. Die Beratung findet derzeit online und telefonisch statt. Termine können unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 809 802 400 vereinbart werden. Weitere Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de.