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EBRACH: Forstbetrieb wird für Eingriff in Naturschutzgebiet gemaßregelt

EBRACH

Forstbetrieb wird für Eingriff in Naturschutzgebiet gemaßregelt

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    So sah es nach der Bergung und dem Abtransport der geworfenen Fichten durch einen Harvester und einen Forwarder in dem in der Abteilung Rotsteig gelegenen Seitentälchen des Naturschutzgebietes Weilersbachtal aus.
    So sah es nach der Bergung und dem Abtransport der geworfenen Fichten durch einen Harvester und einen Forwarder in dem in der Abteilung Rotsteig gelegenen Seitentälchen des Naturschutzgebietes Weilersbachtal aus. Foto: Foto: Verein Nationalpark Nordsteigerwald

    Der Forstbetrieb der Bayerischen Staatsforsten in Ebrach hat von „oben“ kräftig eins auf den Deckel bekommen. Anlass ist ein Anfang Mai stattgefundener Eingriff in das zwischen Fabrikschleichach und Hundelshausen gelegene Naturschutzgebiet Weilersbachtal. Angesichts der Tatsache, dass die Stellungnahme der Regierung von Unterfranken nichts an Deutlichkeit zu wünschen übrig lässt, kann von einem scharfen Rüffel der Behörden für die Art und Weise gesprochen werden, wie der Windwurf von 17 Fichten in der Waldabteilung Rotsteig aufgearbeitet worden ist.

    Die Aktion steht demnach weder im Einklang mit dem Schutzcharakter als auch der Verordnung des Naturschutzgebietes. Sie war im Vorfeld auch nicht, wie es vorgesehen ist, mit den Naturschutzbehörden abgestimmt worden.

    Das alles zusammen ist natürlich Wasser auf die Mühlen des Vereins Nationalpark Nordsteigerwald. Für die Vorsitzenden Adolf Hümmer, Liebhard Löffler und Torsten Weber ist dies ein klarer und weiterer Beweis, „dass der Forst zu wenig Rücksicht auf die Natur nimmt und der Steigerwald dringend ein großes nutzungsfreies Schutzgebiet braucht“. Ein gefundenes Fressen also überhaupt für alle, die den Beteuerungen des Forstbetriebs nie so recht getraut haben.

    Pressemitteilung brachte Stein ins Rollen

    Der Nationalparkverein war es auch, der den Stein mit einer Pressemitteilung ins Rollen brachte. Darin war der Forstbetrieb heftig für die Naturzerstörung kritisiert worden. Ein Waldbach und ein Laichbiotop des geschützten Feuersalamanders seien massiv geschädigt worden, indem schwere Holzerntemaschinen auf einer Strecke von über 100 Metern im Bachbett eines Zulaufes des Weilersbaches gefahren seien und diesen mehrfach durchquert hätten.

    Der Nationalparkverein machte deutlich: „Durch die brachiale Holzernte ist der natürliche Bachlauf im betroffenen Bereich zerstört worden.“ Die Querungen und das Fahren im Bachbett durch das schwere Forstgerät hätten vermutlich nicht nur etliche Feuersalamander-Larven direkt getötet, sondern die Wasserqualität des ganzen Bachlaufs – auch bachabwärts – durch Schwebstoffe stark geschädigt.

    Daraufhin hatte diese Redaktion sowohl den Leiter des Staatlichen Forstbetriebs in Ebrach, Ulrich Mergner, als auch die Naturschutzbehörden um Stellungnahmen gebeten, in dem Fall die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Schweinfurt und die Höhere Naturschutzbehörde der Regierung von Unterfranken in Würzburg. Am 28. Juni fand dann ein gemeinsamer Ortstermin der Unteren Naturschutzbehörde in Schweinfurt und des Forstbetriebs Ebrach statt.

    Harvester und Forwarder im Einsatz

    Der vom Forstbetrieb Ebrach im Mai 2018 außerplanmäßig durchgeführte Hieb galt laut der Regierung von Unterfranken der maschinellen Aufarbeitung und Bergung der Windwurffichten zur Eindämmung eines Borkenkäferbefalls. Zum Einsatz seien ein Harvester (Holzvollernter) und ein Forwarder (Tragrückeschlepper) gekommen.

    Das betreffende Bachtälchen liegt im Naturschutzgebiet „Weilersbachtal“. Die 1995 erlassene Schutzverordnung beinhaltet einschlägige Verbotstatbestände und einen umfangreichen Schutzzweck. Dazu zählt „die hochwertige Bachlebensgemeinschaft mit dem naturnahen Bachlauf und seinen Quellbächen mit ihrer spezifischen Fauna, insbesondere Fische und Amphibien, zu erhalten und zu fördern“.

    Als Bestandteil des Natura 2000-Netzes unterliegt das Weilersbachteil gleichzeitig der europäischen Flora-Fauna-Habitat- (kurz FFH) als auch der Vogelschutzgebietsrichtlinie. Die ordnungsgemäße Forstwirtschaft ist in dem Naturschutzgebiet als sogenannte Legalausnahme unter bestimmten Voraussetzungen und Bedingungen von den Verboten ausgenommen.

    Regierung maßregelt den Forstbetrieb

    Nach Aussage der Regierung von Unterfranken stünden die Anfang Mai erfolgten Forstarbeiten aus Sicht der Naturschutzbehörden (auch der beteiligten Höheren Naturschutzbehörde) „nicht im Einklang mit dem Schutzcharakter der betroffenen Gebietskulisse und widersprechen auch einzelnen Bestimmungen der Naturschutzgebietsverordnung“. Durch das Zerfahren des Bachlaufs sei zudem eine Fortpflanzungs- und Ruhestätte des Feuersalamanders in der Fortpflanzungszeit geschädigt worden, heißt es weiter.

    Aus Sicht der Höheren Naturschutzbehörde gehe es jetzt vornehmlich darum, den Schaden baldmöglichst wieder auszugleichen und derartige Vorkommnisse für die Zukunft zu vermeiden. Aus fachlicher Sicht sei eine vorsichtige Wiederherstellung des Bachlaufs erforderlich. Diese sei gegebenenfalls auch händisch vorzunehmen, um Folgeschäden im Bachlauf und das Töten von Tieren zu vermeiden.

    Zu einem solchen Ausgleich, sprich einer Wiederherstellung des Bachlaufes sei der Forstbetrieb Ebrach bereit, so Johannes Hardenacke, der Pressesprecher der Bezirksregierung in Würzburg. Die im Einzelnen zu treffenden Maßnahmen seien dabei „mit Fachleuten für Feuersalamanderschutz unter Beteiligung der Unteren und Höheren Naturschutzbehörde im September 2018 zu beraten sowie ergebnisbezogen umzusetzen“. Bei diesem Termin soll laut Ulrich Mergner zudem gemeinsam überlegt werden, wie künftig der Holzabtransport erfolgen könne.

    Die fehlende Abstimmung

    Dem Forstbetrieb in Ebrach wird schließlich als Denkzettel ins Stammbuch geschrieben, es sei des Weiteren sicherzustellen, dass künftig Arbeiten in Gewässernähe verbindlich mit der jeweils zuständigen Unteren Naturschutzbehörde an den Landratsämtern in Schweinfurt und Haßfurt abzustimmen sind, „um ähnliche Vorkommnisse zu vermeiden“. Im Klartext: Es hatte in diesem Fall keine Abstimmung mit der Naturschutzbehörde gegeben. Gegebenenfalls wäre auch, sofern ausnahmsweise artenschutzrechtliche Befreiungen notwendig würden, die Höhere Naturschutzbehörde einzuschalten, betont die Regierung abschließend.

    Gegenüber den Naturschutzbehörden hatte Ulrich Mergner erklärt, dass die zunächst wegen schlechter Befahrbarkeit zurückgestellte Aufarbeitung der Fichtenwindwürfe aus Forstschutzgründen (Borkenkäferbefall) nicht mehr länger aufgeschoben werden konnte, zumal sich im Gefährdungsbereich auch mit Fichten bestockte private Waldflächen befinden.

    Mergners Rechtfertigung

    Weil die umgestürzten Bäume übereinander lagen, sei aus Sicherheitsgründen ein Harvester eingesetzt worden. Da die Fichten direkt im Bachtälchen lagen und wegen des steilen Geländes, sei ihr Abtransport auf einer bereits in früherer Zeit genutzten auf wenigen Metern im Bachtälchen verlaufenden Rückegasse erfolgt. Diese sei bisher nie kritisch gesehen worden. Deshalb sei von einer Beteiligung der Naturschutzbehörde abgesehen worden, nachdem die Naturschutzgebietsverordnung die forstliche Nutzung erlaubt und keine neue Erschließung notwendig gewesen sei, so Mergner.

    Der Forstbetrieb hat in diesem Zusammenhang aber angekündigt, wegen der Beeinträchtigung des Waldbildes und des Bachtälchens diese Rückegasse bei künftigen Maßnahmen nicht mehr zu nutzen, zumal es die letzten im Talgrund stehenden Fichten gewesen seien, die vom Sturm umgeworfen worden seien. Allerdings werde aufgrund der Geländesituation die Querung des Weilersbachtals auch künftig nicht völlig vermeidbar sein, so Mergner. Zur Bodenschonung seien auf den Forwarder breite Moorbänder aufgezogen worden, ließ er wissen.

    Vom behördlichen Naturschutz wird die Art, wie die Fällung und der Abtransport der geworfenen Fichten noch dazu ohne vorherige Abstimmung vorgenommen wurde, allerdings in einem anderen Licht gesehen, wie die deutlichen Worte zeigen.

    Das Naturschutzgebiet „Weilersbachtal“ Das Weilersbachtal ist mit Verordnung vom 2. Oktober 1995 durch die Regierung von Unterfranken als der Oberen Naturschutzbehörde in Bayern unter Naturschutz gestellt worden. Das Naturschutzgebiet ist rund 93 Hektar groß. Es umfasst den nördlichen Teil des sich von Obersteinbach in Richtung Zabelstein hinziehenden Weilersbachtales mit den bewaldeten Randbereichen des „Fabrikschleichacher Forstes“ und des „Wustvieler Forstes“. Im Westen grenzt das Naturwaldreservat Kleinengelein mit seinem berühmten Bestand an Altbuchen an, die zu den größten und ältesten in ganz Deutschland zählen. Auf den Landkreis Haßberge entfallen gut 57, auf den Landkreis Schweinfurt knapp 36 Hektar des landkreisübergreifenden Naturschutzgebietes. Das im geschützten Bereich vom Wald umsäumte Weilersbachtal gilt als als ein für den Steigerwald typisches Wiesental mit einem komplexen System ökologisch bedeutsamer Feuchtgebiete. Ein ganz wesentlicher Schutzzweck ist es, die hochwertige Bachlebensgemeinschaft mit dem naturnahen Bachlauf und seinen Quellbächen mit der dort anzutreffenden spezifischen Tierwelt, gemeint sind insbesondere Fische und Amphibien, als auch der hier angesiedelten Pflanzenwelt und damit die Artenvielfalt zu erhalten und zu fördern. (novo)

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