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Sulzheim: Freilaufende Hunde reißen Rehe bei Sulzheim

Sulzheim

Freilaufende Hunde reißen Rehe bei Sulzheim

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    Solche Schilder, die Jäger aufstellen, haben keine rechtliche Bindung. Für Hunde gibt es keine Anleinpflicht in der freien Natur.
    Solche Schilder, die Jäger aufstellen, haben keine rechtliche Bindung. Für Hunde gibt es keine Anleinpflicht in der freien Natur. Foto: Norbert Vollmann

    "Wenn sie als Jäger ins Revier fahren und finden beim Reviergang von Hunden gerissene Rehe mit ungeborenen Kitzen im Bauch, dann ist man peinlichst berührt", sagt Jürgen Ankenbrand. Der Jäger ist mit Monika Müller seit sechs Jahren Mitpächter eines Jagdreviers, das rund 1000 Hektar groß ist und sich auf den Gemarkungen von Vögnitz, Mönchstockheim und Sulzheim (Lkr. Schweinfurt) erstreckt.

    Bei Vögnitz war vor einigen Monaten, wie berichtet, der Hund des Sulzheimer Bürgermeisters in eine Lebendfalle geraten und noch in der Falle von einem Jäger erschossen worden. Der Jäger hat deswegen vom Gericht einen Strafbefehl über 50 Tagessätze wegen des Vorwurfs der unbegründeten Tötung eines Wirbeltieres in Tateinheit mit Sachbeschädigung erhalten. Jäger Ankenbrand will nun auf die "Realität in einem Jagdrevier" aufmerksam machen und schildert dramatische Situationen, die durch frei laufende große Hunde hervorgerufen werden. 

    Hund hetzt drei Rehe

    Regelmäßig bekomme er Anrufe, erzählt Ankenbrand: "Die Hunde sind wieder im Revier unterwegs." Erst kürzlich habe er erfahren, "dass ein großer weißer Hund drei Rehe aus einem Waldstück über die Straße getrieben und verfolgt hat". Nur durch eine Notbremsung habe eine Autofahrerin einen Zusammenstoß mit den Tieren vermeiden können. 

    Dieses Reh mit einem ungeborenen Kitz ist laut Jäger von einem Hund zu Tode gehetzt worden
    Dieses Reh mit einem ungeborenen Kitz ist laut Jäger von einem Hund zu Tode gehetzt worden Foto: Jürgen Ankenbrand

    Leider würden immer noch viele unvernünftige Hundehalter ihre Tiere in der Natur frei springen lassen. Wenn der Hund dann ein Wildtier aufstöbere, breche sein Jagdinstinkt durch und der Vierbeiner sei auch durch Rufe oder Pfiffe seines Halters nicht mehr zu halten, erklärt Jürgen Ankenbrand. "Und wenn beispielsweise eine alte Dame im Rollstuhl mit vier Hunden ohne Leine in der Flur unterwegs ist, dann ist es vorprogrammiert, dass die Hunde sich dem Einflussbereich der Frau entziehen. Was die Hunde dann machen, ist jedem vernünftigen Menschen klar."

    Schlimme Szenen

    Der Jäger legt zur Untermauerung seiner Behauptungen recht unappetitliche Fotos von toten Rehen vor. "Hunde hetzen die Rehe, töten sie und reißen die Bauchdecke auf, die toten Kitzen quellen heraus. Die elendig getöteten Tiere bleiben liegen", schildert Ankenbrand die Jagdszenen. Dies sei in den vergangenen Jahren schon sechs bis siebenmal im Revier der Fall gewesen. Tendenz steigend. Alleine im vergangenen halben Jahr hätten die Jäger schon drei zu Tode gehetzte Rehe gefunden.

    Die Jäger hätten die uneinsichtigen Hundebesitzer schon des öfteren angesprochen und sie gebeten, die großen Hunde doch an die Leine zu nehmen oder dafür zu sorgen, dass die Tiere zuhause nicht entwischen können. "Doch die Hundehalter ändern sich und ihr Verhalten nicht - und so wird es dort immer wildernde Hunde geben, die die Jagd beeinflussen und stören." Die frei laufenden Hunde haben nach Angaben von Jürgen Ankenbrand und Monika Müller inzwischen dafür gesorgt, dass im Revier eine große Unruhe herrscht. "Wir sehen kaum noch Rehe", berichtet Ankenbrand. "So ein Revier kann man nicht mehr pachten."

    Keine Anlein-Pflicht

    Doch was kann ein Jäger gegen freilaufende Hunde unternehmen? Grundsätzlich gibt es keine Anlein-Pflicht für Hunde in der freien Natur. Selbst in Jagdrevieren müssen Hunde nicht zwingend an der Leine gehen. Auch wenn der Jagdpächter entsprechende Schilder aufstellt, ändert dies nichts an der rechtlichen Situation. Aber: Die Hunde müssen "beaufsichtigt" sein. Der Hundehalter muss seinen Vierbeiner in jeder Situation unter Kontrolle haben, auch wenn das Tier nicht angeleint ist.

    Verliert der Hundehalter jedoch die Kontrolle über sein Tier oder der Hund streunt ganz alleine durch die Gegend, wird es kritisch. Denn wer Hunde in einem Jagdrevier unbeaufsichtigt frei laufen lässt, der begeht laut Art. 56 des Bayerischen Jagdgesetzes (BayJG) eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro belegt werden. Tötet der freilaufende Hund gar ein Wildtier, kann der Revierinhaber vom Hundehalter, wenn er denn ermittelt werden kann, unter Umständen sogar Schadensersatz einklagen.

    Ein Bild aus dem Archiv: Diese beiden weißen kanadischen Schäferhunde wurden 2009 im Wald bei Gerolzhofen vom Jagdpächter beobachtet, wie sie einem Rehbock hinterherhetzten. Der Jäger konnte die Hunde einfangen und zunächst ins Tierheim bringen.
    Ein Bild aus dem Archiv: Diese beiden weißen kanadischen Schäferhunde wurden 2009 im Wald bei Gerolzhofen vom Jagdpächter beobachtet, wie sie einem Rehbock hinterherhetzten. Der Jäger konnte die Hunde einfangen und zunächst ins Tierheim bringen. Foto: Stefan Polster

    Pflicht zum Jagdschutz

    Für unbeaufsichtigte Hunde in freier Natur kann es tragisch enden. Nach Artikel 40 BayJG ist der Jäger gesetzlich verpflichtet, das Wild in seinem Revier auch "vor aufsichtslosen Hunden und Katzen" zu schützen. Um diesen Schutz umzusetzen, darf der Jäger unter bestimmten Umständen sogar zur Flinte greifen. Das regelt Art. 42  im Bayerischen Jagdgesetz: "Die zur Ausübung des Jagdschutzes berechtigten Personen sind befugt, wildernde Hunde und Katzen zu töten."

    Allerdings darf nicht jeder Jäger gleich jeden freilaufenden Hund erschießen. Da gibt es mehrere Voraussetzungen, die sich in der Rechtsprechung herauskristallisiert haben und die erfüllt sein müssen, ehe sich der Jäger auf Artikel 42 BayJG berufen kann: Der Hund muss dem Wild erkennbar nachstellen. Ein bloßes Herumstreunen reicht da noch nicht aus. Erforderlich ist, dass der Hund schon die Fährte eines Tiers aufgenommen hat und ihr bewusst folgt. Und für den Jäger darf es keine andere Möglichkeit geben, den Hund von der Hetzjagd abzuhalten.

    Schuss als finales Mittel

    Eine weitere Voraussetzung: Der Hund, der ein Wildtier verfolgt, muss von seiner körperlichen Konstitution her überhaupt in der Lage sein, das von ihm verfolgte Tier zu gefährden. Soll heißen: Ein Jäger darf also keinen Schoßhund erschießen, weil der einem größerem Wildtier sowieso nichts anhaben kann - erstens weil er viel zu klein ist oder zweitens weil er nach einem Sprint von 50 Metern sowieso mit Schnappatmung stehen bleibt.  

    Obwohl einem Jäger also die rechtlichen Möglichkeiten zum finalen Schuss gegeben sind, macht Jürgen Ankenbrand mit Nachdruck deutlich, dass Jäger natürlich keine Hundefeinde sind. "Wir haben alle Hunde und wir lieben Hunde und achten auf sie", sagt er. "Die Hunde können ja nichts dafür. Alleine die Besitzer tragen die Verantwortung."

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