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Gerolzhofen: Gebühren für Niederschlagswasser: Stadt akzeptiert nachgemeldete Flächen kulanterweise für Abrechnung für 2023

Gerolzhofen

Gebühren für Niederschlagswasser: Stadt akzeptiert nachgemeldete Flächen kulanterweise für Abrechnung für 2023

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    Wasser, das als Niederschlag vom Himmel fällt, und als Abwasser im Kanal landet, wird in Gerolzhofen seit dem Jahr 2022 über die Abwassergebühren verrechnet. Ausschlaggebend für die Höhe der Kosten ist der Umfang der versiegelten Fläche auf den Grundstücken. Je weniger Wasser versickern kann, desto höher fallen die Gebühren aus.
    Wasser, das als Niederschlag vom Himmel fällt, und als Abwasser im Kanal landet, wird in Gerolzhofen seit dem Jahr 2022 über die Abwassergebühren verrechnet. Ausschlaggebend für die Höhe der Kosten ist der Umfang der versiegelten Fläche auf den Grundstücken. Je weniger Wasser versickern kann, desto höher fallen die Gebühren aus. Foto: Getty Images

    Über drei Jahre ist es her, dass der Stadtrat im November 2019 den Grundsatzbeschluss gefasst hat, die Abwassergebühren für die Einwohnerinnen und Einwohner von Gerolzhofen zu splitten. Neben dem schon bislang herangezogenen Verbrauch an Leitungswasser sollen sich künftig auch die pro Grundstück anfallenden Mengen an Niederschlagswasser auf die Höhe der Abwasserkostenkosten auswirken. Das Grundprinzip sieht vor: Anwesen mit viel versiegelter Fläche zahlen mehr als weniger versiegelte Flächen. 

    Diese auch vom Gesetzgeber vorgeschriebene Abrechnungsmethode hat der Stadtrat dann zwei Jahre später, im Dezember 2021, beschlossen. Dort war man sich damals einig, die neue Abrechnungsmethode ab 1. Januar 2022 anzuwenden. Die Abrechnungsbescheide für das Jahr 2021 enthielten zwar auch schon die für jedes Grundstück separat festgestellten Flächen mit  den unterschiedlichen Versiegelungsgraden. Doch kamen diese Flächen da noch nicht zum Tragen.

    Dies änderte sich dann mit den Anfang Februar dieses Jahres verschickten Bescheiden über die Wasser- und Abwassergebühren für das Jahr 2022. Jetzt wurde auch das Niederschlagswasser als Rechengrundlage herangezogen.

    Gebührenzahler rechnen nochmals nach

    Jetzt, als die versiegelten Flächen erstmals tatsächlich kostenwirksam wurden, nahmen einige Grundbesitzerinnen und -besitzer in Gerolzhofen sich offensichtlich die Zeit und studierten die für ihr Anwesen aufgeführte Flächen nochmals genauer. Diese Flächen hatte ein externes Büro für die Stadt ermittelt – und alle Grundbesitzenden hatten eigentlich auch Fristen eingeräumt bekommen, die Werte zu prüfen und gegebenenfalls korrigieren zu lassen. Dennoch haben sich nach den im Februar verschickten Gebührenbescheide einige Betroffene bei der Stadt gemeldet und noch Flächenänderungen mitgeteilt.

    Davon berichtete Bürgermeister Thorsten Wozniak in der jüngsten Stadtratssitzung. Die Mitteilerinnen und Mitteiler hätten angegeben, dass sich im vergangenen Jahr bei ihnen Flächen verändert haben – mutmaßlich handelt es sich dabei um Flächen, die nun weniger versiegelt sind als zuvor und deshalb mit niedrigeren Gebührensätzen verrechnet werden müssten.

    Der Stadtrat hatte nun darüber zu entscheiden, wie die Verwaltung mit diesen nachträglich gemeldeten Flächen umgeht. Der Vorschlag der Verwaltung lautete, Flächenänderungen, die bis zum 31. März gemeldet werden, bereits für das Jahr 2023 zu berücksichtigen und nicht erst ab dem Folgejahr 2024. Betont wurde allerdings auch, dass es sich um eine einmalige Ausnahme handle.

    Frist zum Nachmelden verlängert

    Schnell waren sich alle Mitglieder des Stadtrats einig, diese Kulanz walten zu lassen. Darüber hinaus schlug Christoph Rosentritt (CSU) vor, prüfen zu lassen, ob die Frist zur nachträglichen Meldung von Flächenänderungen nicht um einige Wochen verlängert werden könnte, denn bis Ende März seien es schließlich nur noch wenige Tage.

    Einer solchen Fristverlängerung steht rechtlich betrachtet nichts im Wege, berichtet Johannes Lang, der Verwaltungsleiter der Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen, auf Nachfrage dieser Redaktion. Deshalb gilt jetzt: Wer bis zum 15. April der Stadt relevante Flächenänderungen meldet, kann damit rechnen, dass diese Änderungen bereits in der Abwasserrechnung für das laufende Jahr berücksichtigt werden.

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