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Schweinfurt/Würzburg: Gericht bestätigt Quarantäne-Verlängerung für 13-jährigen Schüler

Schweinfurt/Würzburg

Gericht bestätigt Quarantäne-Verlängerung für 13-jährigen Schüler

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    Nach Corona-Fällen in Schulen müssen sich regelmäßig auch Kinder und Jugendliche testen lassen. Ein 13-jähriger Schüler einer Klasse in Schweinfurt wehrt sich dagegen.
    Nach Corona-Fällen in Schulen müssen sich regelmäßig auch Kinder und Jugendliche testen lassen. Ein 13-jähriger Schüler einer Klasse in Schweinfurt wehrt sich dagegen. Foto: Symbolfoto: Silvia Gralla

    Das Verwaltungsgericht Würzburg hat den Eilantrag der Familie abgelehnt: Ein 13-jähriger Schüler, der sich weigert, auf Corona testen zu lassen, muss statt zwei Wochen nun 24 Tage in Quarantäne bleiben, bis zum 12. November. Eine entsprechende Anordnung des Gesundheitsamts in Schweinfurt bleibt in Kraft. Allerdings ist auch gegen diesen "Beschluss" eine Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München möglich.

    Die Würzburger Richter betonen, die Entscheidung des Gesundheitsamts, die häusliche Isolation des 13-Jährigen zu verlängern, sei "sachlich gerechtfertigt", um eine Corona-Infektion mit ausreichender Gewissheit auszuschließen. Die Verlängerung der Quarantäne sei das mildere Mittel etwa im Vergleich zu einer zwangsweisen Durchsetzung  eines Corona-Tests, um den Anforderungen des Infektionsschutzes gerecht zu werden.

    Wie mehrfach berichtet, war in einer Schule in Schweinfurt Mitte Oktober ein Jugendlicher positiv auf Corona getestet worden. Daraufhin schickte das Gesundheitsamt seine Klasse komplett bis zum 2. November in Quarantäne. Außerdem sollten sich alle 24 Schüler einem PCR-Test unterziehen. Der 13-Jährige und seine Eltern wehrten sich jedoch gegen die Anordnung. Mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Würzburg scheiterten sie.

    Eltern sehen Rechte ihres Kindes schwer beeinträchtigt

    Beim erneuten Gang vor Gericht betonten sie, die Verlängerung der Quarantäne beeinträchtige die Rechte eines Kindes schwer. Schließlich habe der 13-Jährige während der häuslichen Isolation keine Symptome gezeigt. Das Gesundheitsamt unterstelle ihm gleichwohl, er sei positiv getestet worden oder habe während der Quarantäne Symptome entwickelt. Für diese "Fiktion" gebe es keine Rechtsgrundlage.

    Das Gesundheitsamt berief sich hingegen auf die Regelungen im Infektionsschutzgesetz. Bei Kontaktpersonen der Kategorie 1, zu denen der Jugendliche aufgrund der Klassen-Zugehörigkeit mit einem Corona-Infizierten gerechnet wird, sei es möglich, dass noch am letzten Tag der 14-tägigen Quarantäne die Erkrankung Covid auftritt. Ohne negatives Testergebnis sei dies nicht gänzlich auszuschließen. Mit der Entscheidung, die Quarantäne zu verlängern, berufe man sich auf Kriterien des Robert-Koch-Instituts.

    Die Familie des 13-Jährigen wollte sich am Freitag nicht zur neuen Entwicklung äußern. Es bleibt offen, ob sie erneut den Verwaltungsgerichtshof einschaltet.  

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