Nicht aller Tage stößt der Antrag einer Stadtratsfraktion auf so viel allgemeinen Beifall, wie der, den die CSU nun vorgelegt hat. Auf deren Vorschlag hin, hat die Stadtverwaltung den einstimmig verabschiedeten Auftrag erhalten, eine Satzung zu erarbeiten, die künftig die Lage, Größe, Beschaffenheit, Ausstattung, den Unterhalt und die Ablösung von Kinderspielplätzen bei Bauvorhaben in Gerolzhofen regelt.
Aufgekommen war das Thema bereits in der vorangegangenen Stadtratssitzung im Zusammenhang mit dem Antrag eines Investors, der sich von der in der Bayerischen Bauordnung (BayBO) festgelegten Pflicht zum Anlegen eines privaten Spielplatzes auf dem eigenen Baugrundstück befreien lassen wollte, indem er eine Ablösesumme zahlt. Die Verwaltung hatte hierfür eine Pauschale von je 750 Euro pro Wohneinheit vorgeschlagen. Das geplante Wohnhaus im Baugebiet "Nützelbach II" soll neun Wohnungen haben.
Es geht nicht um kleine Wohnhäuser
Der Jugendreferent des Stadtrats, Benedikt Friedrich (CSU), erläuterte dem Gremium während der Sitzung an diesem Montag nun, wie sich seine Fraktion den Inhalt einer solchen Satzung vorstellt. Er machte eingangs nochmals klar, dass es laut BayBO nur um größere Häuser geht, die mindestens vier Wohneinheiten haben. Eine Satzung müsse den Bauherrinnen und -herren klare und transparente Vorgaben liefern, wie der in der BayBO recht schwammig formulierte Forderung nach einem "ausreichend großen" Spielplatz konkret auszusehen hat.
Hierzu habe man recherchiert, wie andere Kommunen, die solche Satzungen bereits haben, die Frage gelöst haben. "Praktisch alle schon existierenden Spielplatzsatzungen in Bayern" würden als Größe für den Spielplatz festlegen, dass pro 25 Quadratmeter Wohnfläche eineinhalb Quadratmeter Spielplatzfläche geschaffen werden müssen, erklärte Friedrich. Mindestens müsse der Spielplatz jedoch 60 Quadratmeter haben.
Bestimmte Mindestausstattung gefordert
Die Größe orientiere sich an der vorgeschriebenen Ausstattung des Spielplatzes, die aus mindestens einem Spielsandbereich und einem ortsfesten Spielgerät, etwa einer Schaukel, Wippe oder Rutsche plus Fallschutz bestehen muss. Zusätzlich soll jeder Spielplatz eine Sitzmöglichkeit mit Tisch und Abfalleimer erhalten. Kommen dann noch eine Grünfläche und ein Baum als Schattenspender hinzu, käme man schnell auf die vorgeschlagenen 60 Quadratmeter, sagte Friedrich.
Klar sei, dass es nicht jedem Investor möglich sei, auf den Grundstücken zusätzlich zu den geforderten Stellplätzen auch noch einen Spielplatz unterzubringen und gleichzeitig Häuser zu errichten, die rentabel sind, sagte Friedrich. Deshalb ermögliche es die BayBO auch, sich von der Spielplatz-Pflicht freizukaufen, in Form einer Ablösesumme. Wie sich diese errechnet, sei in den vorhandenen Satzungen in Bayern ebenfalls nahezu einheitlich geklärt. Es gebe keine Pauschale, wie sie jüngst die Verwaltung vorgeschlagen hat, sondern die Ablöse richte sich nach der Größe des geforderten Spielplatzes.
Rechenformel bestimmt Höhe der Ablöse
Anhand eines Rechenbeispiels verdeutlichte Friedrich dies: Zu addieren sind der Bodenrichtwert (155 Euro pro Quadratmeter) und die aktuellen Kosten zur Erstellung eines Kinderspielplatzes (150 Euro pro Quadratmeter). Addiert man die Summe von 305 Euro mit den 60 Quadratmetern Spielplatzfläche, die bei einem Gebäude mit umgerechnet insgesamt 1000 Quadratmetern Wohnfläche auf jeden Fall gebaut werden müssten, kommt man auf eine Ablöse von 18.300 Euro.
Wichtig war es Friedrich, nochmals zu betonen, dass das über die Ablöse vereinnahmte Geld gemäß BayBO zweckgebunden in Kinder- oder Jugendfreizeiteinrichtungen zu investieren ist. "Somit hätten wir, wenn die Ablösen gezahlt werden, einen Zuschuss zu unseren geplanten Spielplatzneugestaltungen", stellte der Jugendreferent fest.
Antrag erhält durchweg positives Echo
Er sieht im Erlass einer Spielplatzsatzung ein Instrument, die Wohnqualität für Familien in der Stadt zu steigern, denn Spielplätze hätten hier einen hohen Stellenwert. Wenn ein Investor statt der Ablöse selbst einen Spielplatz errichtet, "haben wir zwei Dinge erreicht", sagte Friedrich: "Wohnortnahe Spielmöglichkeiten für die Kinder und weniger versiegelte Fläche auf den Baugrundstücken."
Der CSU-Antrag stieß im Stadtrat auf durchweg positives Echo. Thomas Vizl (Geo-net) zollte dem Antrag im Namen seiner Fraktion seinen Respekt. Allerdings erkannte er auch das Ringen der Bauherren, auf den Grundstücken jede mögliche Fläche zu nutzen. Die Spielplatz-Ablöse, machte er klar, bedeuteten auf der anderen Seite auch immer mehr versiegelte Fläche. Norbert Finster (SPD) vertraut darauf, dass es "allein der gesunde Menschenverstand" den Investoren gebiete, auf den Baugrundstücken für so viel Grün als möglich zu sorgen.
Iff: Kein Hinderungsgrund für Investoren
Günter Iff (Freie Wähler) begrüßte es, mit der Satzung Einnahmen für die Stadt zu generieren, die helfen, die hohen Kosten durch die Gestaltung öffentlicher Spielplätze zu begleichen. Eine Summe von 18.300 Euro, meint Iff, dürfte keinen Investor abschrecken.
Laut Bürgermeister Thorsten Wozniak trete die Satzung in Kraft, sobald diese im Stadtrat beschlossen und im Amtsblatt veröffentlicht worden ist. Angesichts der anstehenden Sommerpause des Stadtrats ist dies frühestens möglich nach der in der zweiten Augusthälfte vorgesehenen Sitzung des Ferienausschusses.