Bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen muss auf dem Baugrundstück auch ein ausreichend großer Kinderspielplatz angelegt werden. So steht es in der Bayerischen Bauordnung. Nach deren Novellierung im Jahr 2021 können Investoren sich aber von dieser Pflicht freikaufen, indem sie an die Kommune eine Ablöse zahlen.
Gerolzhofen