Bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen muss auf dem Baugrundstück auch ein ausreichend großer Kinderspielplatz angelegt werden. So steht es in der Bayerischen Bauordnung. Nach deren Novellierung im Jahr 2021 können Investoren sich aber von dieser Pflicht freikaufen, indem sie an die Kommune eine Ablöse zahlen.
Die Gemeinde hat diesen Geldbetrag dann für die Ablösung von Kinderspielplätzen laut Gesetz zweckgebunden für die Herstellung oder Unterhaltung einer örtlichen Kinder- oder Jugendfreizeiteinrichtung zu verwenden. Wie dieses mögliche Freikaufen konkret aussehen soll, darüber herrscht allerdings noch Unklarheit in Gerolzhofen. Die CSU-Fraktion will dies nun ändern und verlangt eine kommunale Satzung.
Konkreter Anlass dazu ist der geplante Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit neun Wohneinheiten und 18 Stellplätzen an der Rodewischer Straße im Neubaugebiet "Am Nützelbach II". Diesem Bauvorhaben hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 17. Januar 2022 bereits das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Doch nun kam der Bauantrag vom Landratsamt Schweinfurt wieder zurück an die Stadt Gerolzhofen.
Der Grund: Nach Ansicht des Landratsamts ist eine weitere Beschlussfassung des Stadtrats erforderlich. Im vorliegenden Bauantrag müsse entsprechend der Bayerischen Bauordnung (Artikel 7 Absatz 3) ein privater Spielplatz gebaut werden. Da dies aber aus Platzgründen auf dem Flurstück nicht möglich ist, bittet der Investor um eine Befreiung von dieser Regelung, indem er einen Ablösungsvertrag mit der Stadt Gerolzhofen schließt. Dieser Vertrag muss jetzt noch nachgeholt werden, ehe sich das Landratsamt wieder mit der Baugenehmigung befasst.
Verwaltung schlägt 750 Euro vor
In der jüngsten Stadtratssitzung am Montag, 11. Juli, stand dieses Thema bereits auf der Tagesordnung. Die Verwaltung schlug dem Gremium vor, den Betrag der Spielplatz-Ablöse mit 750 Euro pro Wohneinheit festzulegen. Das eingenommene Geld soll, wie im Gesetz vorgeschrieben, für die Unterhalts- und Herstellungsmaßnahmen der städtischen Kinderspielplätzen bereitgestellt werden.

Allerdings stellte der Jugendreferent im Stadtrat, Benedikt Friedrich (CSU), gleich zu Beginn der Sitzung den Antrag, diesen Tagesordnungspunkt zu vertagen. Erst brauche die Stadt eine Satzung, in der klar geregelt sei, wie solche privaten Spielplätze auszusehen haben und wie hoch die mögliche Ablöse jeweils ist. Der Stadtrat stimmte daraufhin der Vertagung ohne Gegenstimmen zu.
Gleichzeitig wurde von der CSU ein schriftlicher Antrag eingereicht, die Stadt möge - wie im Art. 81 Absatz 1 Nr. 3 der Bayerischen Bauordnung vorgesehen - eine Satzung über Lage, Größe, Beschaffenheit, Ausstattung, Unterhaltung und Ablösung von Kinderspielplätzen ausarbeiten und dann dem Stadtrat zum Beschluss vorlegen.
Geld für kommunale Spielplätze
Man habe erst in jüngster Zeit über mehrere große Bauanträge im Stadtrat diskutiert, die keinen privaten Spielplatz auf dem eigenen Grundstück vorgesehen haben, erklärt der CSU-Fraktionsvorsitzende Arnulf Koch auf Nachfrage. "Die brauchen ja den ganzen Platz für ihre Parkplätze." Wer aber als Investor seinen Gewinn "auf Kosten der Kinder, die dann keinen Spielplatz im Garten haben" maximiere, soll dann eben eine Ablöse an die Stadt zahlen. Das Geld komme der laufenden Spielplatz-Umgestaltung zugute, damit die Stadt sich "noch coolere und damit teurere Spielgeräte anschaffen kann".
"Wir müssen aber über die Höhe der Ablöse diskutieren", macht Koch deutlich. Die von der Verwaltung vorgeschlagenen 750 Euro pro Wohneinheit hält der CSU-Fraktionsvorsitzende für zu niedrig – "wenn man sich anschaut, was die Spielgeräte heutzutage kosten." Die jüngste Erfahrung zeige, dass selbst 200.000 Euro für einen Spielplatz schnell ausgegeben sind.
Aber wie hoch soll die Ablöse dann sein? "Andere Städte nehmen zwischen 2000 und 18.000 Euro", hat Koch recherchiert. "Ich persönlich würde die Ablöse eher im Bereich zwischen 2000 und 3000 Euro ansetzen." Am Montag, 25. Juli, steht das Thema der Spielplatz-Ablöse auf der Tagesordnung des Stadtrats. Es soll auch die neue Satzung vorgestellt werden.
Ersatz für wegfallende Parkplätze
In dieser Sitzung am Montag wird auch ein Antrag der Fraktion von Geo-net behandelt. Die Fraktion hatte im März 2022 einen Prüfauftrag in den Stadtrat eingebracht, wie künftig Ersatz für die bei der Umgestaltung des Marktplatzes wegfallenden Parkplätze geschaffen werden könnte. Da der unter anderem von Bürgermeister Thorsten Wozniak ins Spiel gebrachte Bau einer Tiefgarage unter der VG angesichts der prekären Haushaltslage der Stadt nicht realisierbar sei, so Geo-net, gebe es als Alternative nur die Verdichtung an schon vorhandenen Parkplatz-Standorten in zentraler Lage.

Geo-net denkt hier, wie berichtet, an den Hof der Verwaltungsgemeinschaft und an den Parkplatz zwischen der Bürgermeister-Weigand-Straße und der Bahnhofstraße. Die Fraktion beauftragte die Verwaltung, die technische Machbarkeit von Parkdecks, die Kosten und mögliche Fördertöpfe zu ermitteln. Das Ergebnis soll am Montag nun vorgestellt werden. Die Sitzung beginnt um 19 Uhr im Alten Rathaus.