Bepflanzung mit Grün und Blühendem statt geschotterter und versiegelter Steingärten, außerdem Regeln für die Dach- und Fassadenbegrünung sowie für den Nachweis ausreichender Kinderspielflächen. Diese Vorgaben sollten den Kern einer Freiflächengestaltungssatzung bilden, deren Erstellung die Fraktion Bündnis90/Die Grünen bei der Gemeinde beantragt hatte und die Thema in der jüngsten Gemeinderatssitzung war. Gelten sollte die Satzung bei der Gestaltung der Freiflächen aller bebauten Grundstücke im Gemeindegebiet, und sie sollte bei künftigen Bebauungsplänen Beachtung finden.
Sichergestellt werden solle durch eine solche Satzung die konsequente Durchgrünung aller Baugrundstücke sowie eine Verbesserung des Mikroklimas als auch ein größtmöglicher ökologischer Ausgleich vor Ort, heißt es zur Begründung. Denn oftmals würden Neu- und Umbauten den Verlust von Baumbeständen und Grünflächen mit sich bringen. Als Grundlage für eine Erstellung der Freiflächengestaltungssatzung könnten entsprechende Satzungen der Städte Erlangen und München dienen, heißt es im Antrag.
Zwar sah auch die Verwaltung den ökologischen Gedanken einer solchen Satzung mit weniger Versiegelung, mit Lebensraum für Insekten und mit der positiven Wirkung der Verdunstungsfeuchtigkeit von Pflanzen im Sommer. Hervor hob die Verwaltung aber auch die möglichen Probleme bei einer Umsetzung: Personalaufwand, Überwachung der Einhaltung, Bußgelder, Handhabung von bestehenden Steingärten. Außerdem seien Gärten "Privatsache", weshalb die Gemeinde bei der Gestaltung keine Vorschriften machen sollte.
"Hoher Verwaltungsaufwand"
Aus Sicht der Fraktion Freie Wähler Gemeinschaften sprach insbesondere ein unverhältnismäßig hoher Verwaltungsaufwand gegen eine solche Satzung, wie Peter Kraus ausführte. Ähnlich argumentiere Matthias Schmittfull für die Fraktion CSU/Freie Wählergemeinschaft, die den Antrag verwaltungstechnisch nicht für umsetzbar hielt. Auch Steffen Rumpel lehnte für die Fraktion "die mitte" eine Satzung ab. Denkbar sei allenfalls die Aufnahme von Empfehlungen bei Bebauungsplänen, sagte Rumpel.
Nachhaltiger und effektiver als Verbote wertet Bürgermeister Sebastian Hauck freiwilliges Handeln der Bürger. Bernhard Sauer hielt eine Satzung für unnötig, da die Untere Naturschutzbehörde bereits großen Wert auf heimische Gehölze lege.
Letztlich hatte der Antrag der Grünen nur vier Befürworter, 19 Räte stimmten gegen die Erstellung einer Freiflächengestaltungssatzung.
In einem weiteren Antrag sprach sich die Grünen-Fraktion für die Erstellung einer Baumschutzverordnung aus inklusive einer Kostensatzung für Verstöße. Die durch eine solche Verordnung geschützten Bäume dürften weder gefällt noch geschädigt oder in ihrem Aufbau wesentlich verändert werden.
"Klimaregulierende Wirkung"
Zur Begründung wird auf die vielen positiven Eigenschaften von Bäumen verwiesen, von ihrer klimaregulierenden Wirkung über die Funktion als grüne Lunge bis hin zur ihrem prägenden Charakter für das Ortsbild. Da Klimawandel, Hitzestress, Schadstoffe und Bodenverdichtung unsere Bäume stark gefährden würden, sei es höchste Zeit für ihren Schutz, schreiben die Grünen in ihrem Antrag.
Auch gegen diese Verordnung führten die Verwaltung als auch die Fraktionen insbesondere den hohen Verwaltungsaufwand mit zusätzlichem fachkundigem Personal ins Feld. Matthias Schmittfull meinte, wer einen Baum pflanze, solle auch über die Fällung entscheiden dürfen. Hans Spahn sprach sich gegen zu viele Vorschriften aus, und Bernhard Sauer konnte nicht erkennen, dass es heute weniger Bäume in der Gemeinde gäbe als früher.
Auch die Erstellung einer Baumschutzverordnung fand schließlich nur vier Befürworter und wurde mit großer Mehrheit abgelehnt.