Das Amtsgericht Schweinfurt hat in dem Verfahren auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schweinfurt einen Strafbefehl über 50 Tagessätze wegen des Vorwurfs der unbegründeten Tötung eines Wirbeltieres in Tateinheit mit Sachbeschädigung erlassen.
Hündin des Bürgermeisters erschossen: Geldstrafe für Jäger

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnentinnen und Abonnenten vorbehalten.
Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser MP+-Angebot testen.
Wenn Sie bereits MP+-Nutzer sind, loggen Sie sich bitte hier ein.