Es gibt Neuigkeiten im Fall des Hundes von Sulzheims Bürgermeister Jürgen Schwab, der am 1. März nahe dessen Wohnort Vögnitz (Lkr. Schweinfurt) in eine große Lebend-Tierfalle geraten und anschließend von einem Jagdpächter erschossen worden war. Das Amtsgericht Schweinfurt hat in dem Verfahren auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schweinfurt einen Strafbefehl über 50 Tagessätze wegen des Vorwurfs der unbegründeten Tötung eines Wirbeltieres in Tateinheit mit Sachbeschädigung erlassen.
Zunächst hatte der Angeklagte Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt. Dann wäre es wohl zu einer mündlichen Verhandlung gekommen. Inzwischen aber hat der Jagdpächter seinen Einspruch zurückgezogen und die Strafe somit akzeptiert. Dies bestätigte Thomas Fenner, Pressesprecher und Vorsitzender Richter am Landgericht Schweinfurt, auf Anfrage dieser Redaktion.
Tiere gelten als Sache
Zur Erläuterung: Tiere gelten juristisch gesehen als Sache, was in diesem Fall zu dem Hinweis "in Tateinheit mit Sachbeschädigung“ geführt hat. Generell setzt die strafrechtliche Verfolgung voraus, dass der Hund vorsätzlich ohne vernünftigen Grund getötet worden ist.
Mit dem nun akzeptierten Strafbefehl könnten dem Jagdpächter obendrein Konsequenzen seitens der Unteren Jagdbehörde am Landratsamt Schweinfurt drohen, bis hin zum Entzug des Jagdscheins. Der Hintergrund: Personen gelten nach den jagdrechtlichen Bestimmungen unter anderem dann in der Regel als unzuverlässig, wenn sie vorsätzliche Straftaten begangen haben und zu einer Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden sind. Diese Grenze wird im vorliegenden Fall allerdings nicht erreicht.
Konsequenzen drohen
Noch hat die Untere Jagdbehörde nicht über Konsequenzen entschieden. Uta Baumann, Pressesprecherin des Landratsamts Schweinfurt, sagte auf Nachfrage, dass die Untere Jagdbehörde die Strafakte beim Amtsgericht Schweinfurt anfordern werde. Dann werde unter Berücksichtigung der Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft und der Polizei über den Verbleib oder den Entzug des Jagdscheins entschieden.
Der betroffene Jagdpächter wollte sich auf Anfrage der Redaktion nicht zu dem Fall äußern.
Emi, die dreijährige Australian-Shepherd-Hündin von Sulzheims Bürgermeister Jürgen Schwab, war am 1. März 2019 im Ortsteil Vögnitz beim Ausführen durch eine Bekannte in eine vom Jagdpächter in der Flur aufgestellte große Lebend-Tierfalle geraten. Als die Hündin dort im Beisein des Jagdpächters tot aufgefunden wurde, steckte in ihrem Kopf ein Projektil, wie sich später beim Röntgen in einer Tierarztpraxis herausstellte. Bürgermeister Jürgen Schwab hatte noch am gleichen Abend Strafanzeige bei der Polizei in Gerolzhofen gestellt.