Am 1. März 2019 hat ein Jagdpächter die dreijährige Australian-Shepherd-Hündin von Sulzheims Bürgermeister Jürgen Schwab mit einem Kopfschuss getötet, nachdem das Tier während des Auslaufs in eine vom Jäger aufgestellte Lebendfalle geraten war. Nun hat das Landratsamt Schweinfurt auf den Vorfall reagiert und dem Mann den Jagdschein entzogen.
Wie berichtet, hatte eine Bekannte des Bürgermeisters die Hündin in der Flur bei Vögnitz ausgeführt, als der frei laufende Vierbeiner plötzlich verschwand und auch nach mehrmaligen Rufen nicht mehr zurückkam. Bei der späteren Nachsuche wurde die Hündin dann im Beisein des Jagdpächters tot in der Lebendfalle gefunden wurde. Bei der Untersuchung des toten Tieres in einer Tierarztpraxis stellte sich heraus, dass im Kopf der Hündin noch ein Projektil steckte. Bürgermeister Jürgen Schwab stellte daraufhin noch am gleichen Abend Strafanzeige bei der Polizei in Gerolzhofen.
Das Amtsgericht Schweinfurt kam wie die Staatsanwaltschaft Schweinfurt zur Überzeugung, dass es der Jagdpächter selbst war, der die Australian-Shepherd-Hündin noch in der Falle erschossen hatte. Im schriftlichen Verfahren ohne mündliche Verhandlung verurteilte das Gericht den Jäger per Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen. Das Gericht sah die Straftatbestände der Sachbeschädigung und der Tierquälerei (Tötung eines Wirbeltiers ohne vernünftigen Grund) als erfüllt an. Der Jäger legte zunächst Einspruch gegen den Strafbefehl ein, zog ihn dann aber zurück und akzeptierte die Strafe.
Strafakte angefordert
Nach der Entscheidung des Amtsgerichts Schweinfurt wurde auch die beim Landratsamt Schweinfurt angesiedelte Untere Jagdbehörde tätig. Uta Baumann, Pressesprecherin des Landratsamts, kündigte Mitte September 2019 an, dass die Untere Jagdbehörde die Strafakte beim Amtsgericht Schweinfurt anfordern werde. Dann werde unter Berücksichtigung der Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft und der Polizei über den Verbleib oder den Entzug des Jagdscheins entschieden. Denn: Personen gelten nach den jagdrechtlichen Bestimmungen unter anderem dann als "unzuverlässig" und somit untauglich für einen Jagdschein, wenn sie eine vorsätzliche Straftat begangen haben und deswegen zu einer Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden sind.

Nun hat das Landratsamt Schweinfurt entschieden. Obwohl der Jäger nicht 60, sondern "nur" 50 Tagessätze aufgebrummt bekam, hat die Untere Jagdbehörde den Jagdschein des Mannes trotzdem eingezogen. Der Grund: Es haben laut Pressesprecherin Uta Baumann "gröbliche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz und das Waffengesetz" vorlegen.
Sperrfrist festgesetzt
Zudem setzte das Landratsamt eine Sperrfrist für die Wiedererteilung des Jagdscheins fest. Erst nach Ablauf der Sperrfrist kann der Jagdschein vom Jäger neu beantragt werden. Dieser Antrag wird dann erst wieder neu geprüft, schreibt das Landratsamt. Über die Länge der Sperrfrist machte die Behörde keine Angaben.
Diese Sperrfrist scheint dem Jäger zu lange zu sein. "Gegen die Festsetzung der Sperrfrist wurde Klage eingereicht", teilt Uta Baumann abschließend mit. Somit wird sich aller Voraussicht nach das Verwaltungsgericht Würzburg demnächst mit dem Fall beschäftigen müssen.