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Michelau: Kommunalwahl: Fallstricke auf dem Weg ins Rathaus

Michelau

Kommunalwahl: Fallstricke auf dem Weg ins Rathaus

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    Am 15. März wird gewählt, wer als Bürgermeister und Gemeinderat künftig in das Rathaus von Michelau einziehen darf. Im Vorfeld der Wahl sind Fehler passiert.
    Am 15. März wird gewählt, wer als Bürgermeister und Gemeinderat künftig in das Rathaus von Michelau einziehen darf. Im Vorfeld der Wahl sind Fehler passiert. Foto: Klaus Vogt

    In der Gemeinde Michelau gibt es Irritationen: Die Wählergemeinschaften rufen ihre Mitglieder zum zweiten Mal, in Prüßberg gar schon zum dritten Mal zu Nominierungsversammlungen für die Kommunalwahl, die in Bayern am 15. März stattfindet. Warum ist das so?

    Die zwei Wahlvorschläge für die Bürgermeisterwahl in Michelau mit den Kandidaten Michael Wolf und Manuel Mannichl sowie die drei Listenvorschläge sind fristgerecht eingereicht worden. Allerdings: Bei der Prüfung der Wahlvorschläge wurde festgestellt, "dass die Ladungen zu allen Nominierungsversammlungen wahlrechtlich fehlerhaft waren", teilt die Pressesprecherin des Landratsamts Schweinfurt, Uta Baumann, mit. Die Folge: "Sämtliche aufgestellten und eingereichten Wahlvorschläge sind damit insgesamt als ungültig zu betrachten." 

    Zu den drei Nominierungsversammlungen, die am 22. November für die Christliche Wählergemeinschaft Michelau und Sudrach, am 26. November für den Christlichen Bürgerblock Hundelshausen-Altmannsdorf und am 29. November für die Wählergruppe Prüßberg-Neuhausen stattfanden, war öffentlich geladen worden – unter anderem im Mitteilungsblatt der Gemeinde Michelau. Bei diesen Einladungen ist es zu Fehlern gekommen, bestätigt Johannes Lang, geschäftsführender Beamter der Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen.

    In der November-Ausgabe des gemeindlichen Mitteilungsblatts wurden die Termine und die einheitliche Tagesordnung für alle drei geplanten Nominierungsversammlungen veröffentlicht. Ein Verfasser dieser Einladung ist nicht ersichtlich. Das Mitteilungsblatt wurde haushaltsabdeckend verteilt und steht auch als PDF-Dokument noch immer im Internet. Durch den Abdruck einer gemeinsamen Einladung für alle drei Versammlungen im amtlichen Mitteilungsorgan könnte der Anschein erweckt worden sein, dass die Gemeinde Michelau selbst als einladendes Organ auftrat. Dies wäre dann rechtlich fehlerhaft. Denn: "Die Gemeinde darf nicht zu Nominierungsversammlungen einladen", stellt Johannes Lang klar.

    Unstrittiger Ladungsfehler

    Während man noch durchaus diskutieren kann, ob die Gemeinde Michelau jetzt tatsächlich eingeladen hat oder nicht, ist laut Johannes Lang eine Formulierung in der Einladung hingegen ein unstrittiger Ladungsfehler. Dort ist nämlich zu lesen: "Zu diesen Veranstaltungen eingeladen und wahlberechtigt sowie wählbar sind alle Einwohner, die zum Zeitpunkt der Versammlung mindestens zwei Monate ihren Erstwohnsitz im Gemeindebereich haben." Der Fehler ist, dass nur die Bürgerinnen und Bürger eingeladen wurden, die ihren Erstwohnsitz in der Gemeinde Michelau haben. Dies ist zu eng gegriffen. Man hätte richtigerweise auch die Personen einladen müssen, die einen Nebenwohnsitz in Michelau haben.

    Dies ist eine der fehlerhaften Ladungen zu den Nominierungsversammlungen in der Gemeinde Michelau.
    Dies ist eine der fehlerhaften Ladungen zu den Nominierungsversammlungen in der Gemeinde Michelau. Foto: Klaus Vogt

    Zum rechtlichen Hintergrund: Personen mit einem Zweitwohnsitz in Michelau dürfen dort am 15. März zwar nicht zur Wahl gehen, ihnen steht allerdings in der Gemeinde das passive Wahlrecht zu. Das heißt: Diese Personen können kandidieren, ohne selbst hier wählen zu dürfen. Bei den Nominierungsversammlungen haben sie – analog wie bei der Kommunalwahl am 15. März – zwar kein aktives Stimmrecht gehabt, allerdings hätte man sie als mögliche Kandidaten trotzdem laden müssen und nicht explizit, wie geschehen, ausschließen dürfen. Die beste und rechtlich sicherste Formulierung wäre es gewesen, so Verwaltungsleiter Johannes Lang, bei den öffentlich verteilten Einladungen von "Anhängern" der entsprechenden Liste zu sprechen. Mit dem Begriff "Anhänger" seien alle in Frage kommenden Personen erfasst. 

    Alles wieder auf Null

    Wie geht es nun weiter? Die Beauftragten der drei Wahlvorschläge seien vom Wahlleiter der Gemeinde Michelau, Gemeinderat Wolfgang Dorsch aus Prüßberg, inzwischen über den Fehler unterrichtet worden, heißt es aus dem Landratsamt. Eigentlich war jetzt am Donnerstag, 23. Januar, der letzte Tag, um die Wahl- und Listenvorschläge beim örtlichen Wahlleiter einzureichen. Aber: Wenn fristgerecht Vorschläge eingereicht wurden, die fehlerhaft sind, gibt es ausnahmsweise eine Fristverlängerung: "Für den Fall, dass ein Wahlvorschlag aufgrund eines Ladungsmangels ungültig ist, sieht das Wahlrecht vor, dass ein neuer Wahlvorschlag aufgestellt werden und bis zum 3. Februar 2020, 18 Uhr, beim Wahlleiter eingereicht werden kann", heißt es von Uta Baumann aus dem Landratsamt Schweinfurt.

    Drei neue Termine

    Inzwischen hat man in der Gemeinde Michelau reagiert. Die drei Wählergemeinschaften haben neue Aufstellungsversammlungen terminiert: am 27. Januar im Rathaus in Michelau, am 29. Januar im Feuerwehrhaus in Prüßberg und am 30. Januar im Feuerwehrhaus in Hundelshausen. Die Einladungen hängen aus und man hat auf Anraten der Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen jetzt auch den Terminus "Anhängerinnen und Anhänger" verwendet.

    Jetzt hängen rechtlich korrekte Einladungen aus, mit denen die "Anhängerinnen und Anhänger" der Wählergemeinschaften zu den Nominierungsversammlungen geladen werden.
    Jetzt hängen rechtlich korrekte Einladungen aus, mit denen die "Anhängerinnen und Anhänger" der Wählergemeinschaften zu den Nominierungsversammlungen geladen werden. Foto: Klaus Vogt

    Bei den Versammlungen werden dann nochmals Bürgermeisterkandidaten und die jeweilige Gemeinderatsliste gewählt. Dies ist, falls sich an den Personen und deren Reihung auf der Liste nichts ändern soll und die Versammlung dies wünscht, auch in einer Blockabstimmung möglich. Allerdings ist ein Ladungsmangel kein behebbarer Mangel, der einfach durch eine formlose Wiederholung geheilt werden könnte. Es muss ein neuer, ordnungsgemäß aufgestellter Wahlvorschlag eingereicht werden, der den alten Wahlvorschlag nicht "heilt", sondern komplett ersetzt. Dies heißt aber auch: Die neuen Wahlvorschläge können gegenüber den bisherigen Wahlvorschlägen abgeändert werden.

    Dritter Versuch in Prüßberg

    Einen Sonderfall gibt es in Prüßberg. Dort wird am 29. Januar dann schon der dritte Versuch einer Nominierung stattfinden. Erstmals hatte am 29. November 2019 die örtliche Wählergruppe Prüßberg-Neuhausen eingeladen. In der Versammlung hatte ein Mann aus Neuhausen Interesse an einer Bürgermeisterkandidatur angemeldet – und sich auch gleich selbst vorgeschlagen. Das Problem: Wahlvorschläge dürfen eben nur Personen einbringen, die in Michelau das aktive Wahlrecht haben. Der Mann aus Neuhausen hat hier aber nur seinen Nebenwohnsitz und somit nur das passive Wahlrecht. Er hätte zwar gewählt werden können, durfte sich aber nicht selbst nominieren. Es hätte einer Person mit Hauptwohnsitz Michelau bedurft, die ihn vorschlägt. Die gab es nicht. Die Wählergemeinschaft beschloss aber, keinen eigenen Bürgermeister-Kandidaten aufzustellen, wodurch es auch zu keiner Wahl kam und die Frage über die rechtliche Zulässigkeit der Selbst-Nominierung nicht beantwortet werden musste.

    Wegen des Beschlusses gab es Ärger und Irritationen. Bei der Nominierungsversammlung in Michelau, wo Manuel Mannichl gegen Michael Wolf unterlag, und bei der Versammlung in Hundelshausen, wo Mannichl dann nochmals antrat und auch nominiert wurde, hätten die jeweiligen Wahlleiter – so wird behauptet – zu Beginn jeweils nur einen einzigen Beschluss fassen lassen, dass man über "eine Gemeinderats- und Bürgermeisterliste" entscheidet. Damit sei von Anfang an klar gewesen, dass es auch einen Bürgermeisterkandidaten geben soll.

    Nichts in den Akten

    In Prüßberg jedoch habe der Versammlungsleiter nicht auf einen gemeinsamen, sondern auf zwei einzelne Beschlüsse beharrt: einmal, ob man eine Liste aufstellt, und dann, ob man tatsächlich auch noch einen Bürgermeister aufstellen will. Diese angeblich unterschiedliche Handhabe nur für Prüßberg kann die Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen anhand der Akten allerdings nicht bestätigen oder nachvollziehen. "Dies geht aus den bei uns eingereichten Unterlagen nicht hervor", betont VG-Beamter Johannes Lang. Letztlich liegen für die Aufstellung aller drei Gemeinderatslisten und für die Nominierung der beiden Bürgermeisterkandidaten fünf getrennte Beschlüsse vor.

    Nach dem etwas unglücklichen Verlauf der ersten Nominierung am 29. November in Prüßberg – mit den rechtlichen Problemen bei Erst- und Zweitwohnsitz, Diskussionen über aktives und passives Wahlrecht und mögliche Ladungsfehler – wurde von der Wählergemeinschaft Prüßberg beschlossen, diese erste Nominierung sicherheitshalber zu wiederholen. Die zweite Versammlung fand am vergangenen Montag, 20. Januar, statt. Der Mann aus Neuhausen wurde – diesmal rechtlich korrekt – von einem Wahlberechtigten mit Erstwohnsitz Michelau erneut als Bürgermeisterkandidat vorgeschlagen. Allerdings beschloss die Wählergemeinschaft wieder, keinen eigenen Kandidaten aufzustellen, so dass es erneut nicht zur Wahl eines Kandidaten kam. Und nun steht der dritte Versuch ins Haus.

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