Patienten im Krankenhaus St. Josef dürfen ab Montag, 16. Mai, von 14 Uhr bis 18 Uhr wieder uneingeschränkt Besuch empfangen. Bislang galt die Regelung 1:1:1 – pro Patient ein Besucher für eine Stunde. Diese ist jetzt aufgehoben. Folgende Informationen sind einer Pressemitteilung des Krankenhauses entnommen.
Besucher müssen sich jedoch weiterhin an feste Vorgaben halten. So erhalten nur die Besucher Zutritt zum Krankenhaus St. Josef, die 2G-plus erfüllen. Das heißt: Sie müssen nachweislich geimpft oder genesen sein und zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Corona—Schnelltest oder PCR-Test vorlegen.
Für Patienten gilt 3G. Das heißt: Sie müssen genesen, geimpft oder negativ auf das Corona-Virus getestet sein. Hierfür ist ein tagesaktueller Schnell- oder PCR-Test notwendig. Die entsprechenden Nachweise sind beim Betreten des Hauses vorzulegen. Begleitpersonen werden wie Besucher behandelt.
Für alle, die sich im Krankenhaus St. Josef aufhalten - Mitarbeiter, Besucher und Patienten - , ist das Tragen eine FFP2-Maske Pflicht.
Ausnahmen von den genannten Besuchregeln gelten für Notfallpatienten und deren Begleitpersonen sowie für diese Stationen:
Besuchsregeln für die Geburtshilfestation:
• Geburt: Die werdende Mutter darf zur Geburt von einer Person ihrer Wahl begleitet werden. Diese wird vor Ort getestet.
• Wochenbett: Auf der Wochenbett-Station gelten ab 16. Mai die gleichen Besuchsregelungen wie im restlichen Krankenhaus. Das Tragen einer FFP2-Maske ist für alle Pflicht.
• Aufnahmegespräche sind ebenso wie individuelle Kreissaalführungen wieder möglich. Termine können unter Tel.: (09721) 571130 oder Tel.: (09721) 571001 vereinbart werden.
Besuchsregeln für die Palliativstation:
• Jeder Patient darf täglich zwischen 10 Uhr und 18 Uhr uneingeschränkt Besuch empfangen.
• Für alle Besucher gilt: Sie müssen einen tagesaktuellen negativen Corona-Schnelltest vorlegen. Das Tragen einer FFP2-Maske ist Pflicht.
Zugangsregeln für die Besucher von Sterbenden werden individuell mit der jeweiligen Station abgestimmt, heißt es abschließend in der Mitteilung.