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HAßFURT: Lasertag in Haßfurt: Je nach Spiel ab zwölf oder 16 Jahre

HAßFURT

Lasertag in Haßfurt: Je nach Spiel ab zwölf oder 16 Jahre

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    Jüngst wurde die Klage des Landratsamtes Schweinfurt gegen die „Kart & Event GmbH“ (Oberwerrn) wegen der Zulassung von Jugendlichen unter 16 Jahren zu „Lasertag“-Spielen vor dem Verwaltungsgericht Würzburg verhandelt.

    Das Landratsamt sieht Jugendliche in ihrer Entwicklung gefährdet, wenn sie schon – wie in dieser Anlage – ab zwölf Jahren mit Infrarot-Strahlen aufeinander schießen dürfen. Der Betreiber sieht diese Gefahr nicht, aber durch die Anordnung des Landratsamts die Wirtschaftlichkeit seiner Anlage bedroht und hat beantragt, die Klage zurückzuweisen. Nun muss ein Gutachter ran und bewerten, welches Spiel für welches Alter ok oder aber kritisch zu sehen ist.

    Der Gutachter differenziert

    Mit einer gleichartigen Klage wollte das Kreisjugendamt Haßfurt der „Area 50 Fun GmbH“ in Haßfurt untersagen lassen, dass diese Jugendliche schon ab 14 Jahre zum Lasertag-Spielen einlässt. Beim zweiten Verhandlungstermin vor der 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Würzburg trug der Sachverständige Dr. Florian Rehbein vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen kürzlich sein sehr ausführliches psychologisches Gutachten vor. Dies bestätigte der Kammervorsitzende auf Anfrage dieser Redaktion.

    Der Gutachter hat demnach 19 verschiedene Lasertag-Spiele der „Area 50 Fun GmbH“ ausführlichst unter die Lupe genommen und ist am Ende zu sehr differenzierten Aussagen gelangt. Je nach Art und Aufbau der Spiele seien einige schon für Zwölfjährige unbedenklich, andere erst für Jugendliche ab 14 Jahren geeignet und manche auch erst für junge Menschen ab 16.

    Jugendamt und Betreiber einigen sich

    Gutachter Rehbein hat demnach klar gestellt: Lasertaganlage ist nicht gleich Lasertaganlage. Es komme sehr auf die jeweilige Ausgestaltung und Zielrichtung des einzelnen Spiels an. Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Würzburg musste keine Entscheidung treffen. Auf Anregung des Vorsitzenden schlossen das Kreisjugendamt und die Betreiberin der „Area 50 Fun GmbH“ einen Vergleich. Demnach soll künftig für jedes Spiel die jeweils vom Sachverständigen als richtig erachtete Alterszugangsgrenze gelten.

    In den Lasertag-Spielen eines Würzburger Betreibers hatte Gutachter Rehbein vor zwei Jahren eine Gefährdung für das geistige und seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen im Alter unter 16 Jahren gesehen. Jüngeren ist der Zutritt seither untersagt. Das Urteil ist seit Sommer 2016 rechtskräftig.

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