Zwei Tage waren für die Berufungsverhandlung angesetzt. Nach nicht einmal vier Stunden aber war der Prozess am Landgericht Schweinfurt am Donnerstag vorbei: Der angeklagte Priester der Diözese Würzburg wird wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung verurteilt, zudem muss er 1200 Euro an eine heilpädagogische Einrichtung zahlen. Damit wird das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Bad Kissingen vom 20. August 2020 rechtskräftig. Warum?
Schweinfurt
Missbrauch: Es bleibt bei der Bewährungsstrafe für den Priester
Gegen das erste Urteil wegen sexuellen Missbrauchs hatten Verteidigung wie Anklage Rechtsmittel eingelegt. Die Berufungsverhandlung am Donnerstag aber war schnell vorbei.
