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Schweinfurt: Missbrauch: Es bleibt bei der Bewährungsstrafe für den Priester

Schweinfurt

Missbrauch: Es bleibt bei der Bewährungsstrafe für den Priester

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    Am Donnerstag wurde am Landgericht Schweinfurt erneut gegen einen Priester des Bistums Würzburg verhandelt. Verteidigung und Anklage hatten gegen das erste Urteil Berufung eingelegt.
    Am Donnerstag wurde am Landgericht Schweinfurt erneut gegen einen Priester des Bistums Würzburg verhandelt. Verteidigung und Anklage hatten gegen das erste Urteil Berufung eingelegt. Foto: Anand Anders

    Zwei Tage waren für die Berufungsverhandlung angesetzt. Nach nicht einmal vier Stunden aber war der Prozess am Landgericht Schweinfurt am Donnerstag vorbei: Der angeklagte Priester der Diözese Würzburg wird wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung verurteilt, zudem muss er 1200 Euro an eine heilpädagogische Einrichtung zahlen. Damit wird das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Bad Kissingen vom 20. August 2020 rechtskräftig. Warum? Weil sowohl die Verteidigung als auch die Anklage die Berufung zurückgenommen haben.

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