Viel Alkohol, ein ungebetener Gast, eine Kurzschlussreaktion, die in einer Bluttat endet. Das sind die Zutaten, die am 1. April 2019 im Landkreis Bad Kissingen zu einer lebensgefährlichen Körperverletzung geführt haben. Ein 59-Jähriger, selbst langjähriger Alkoholiker, hat sich vor der 1. großen Strafkammer in Schweinfurt für den vorsätzlichen Vollrausch zu verantworten, in dem er die Tat ausgeführt hat. Wegen der Tat selbst kann er wegen alkoholbedingter Schuldunfähigkeit nicht bestraft werden. Blutproben, die Stunden nach der Tat bei ihm genommen wurden, erbrachten immer noch rund 2,8 Promille. Zu Tatzeit könnte es ein gutes Promille mehr gewesen sein.
Was war geschehen: Der deutlich jüngere Mann, das spätere Opfer, war schon am Morgen zum Trinken in die benachbarte Wohnung des Angeklagten gekommen. Für den Angeklagten ein ungebetener Gast, selbst drogenabhängig und dem Alkohol zugetan, den er nicht mehr los wurde. Mehrfach warf der 59-Jährige den Mann aus der Wohnung, oder versuchte es zumindest – mal mit Worten, mal mit Rempeleien, mal mit Hilfe der Schwester.
Schädelbasisbruch, Hörverlust und mehr
Doch irgendwie gelang es dem Mann immer wieder in die Wohnung zu kommen. Und weil ihm für die eigene Wohnung wohl das Geld für die Heizung ausgegangen war, verkündete er schließlich "Ich wohne jetzt bei Dir", legte sich erst auf das Sofa, dann sogar in das Bett des Angeklagten. Wut, aber auch Angst vor dem körperlich überlegenen Gast und der Wille, "dass er weggeht", entluden sich schließlich gemeinsam mit dem reichlich getrunkenen Alkohol in einer Gewalttat.
Mit einem 56 Zentimeter langen Eisenrohr, so heißt es in der Anklage, schlug der 59-Jährige auf den inzwischen schlafenden Mann ein. Lebensgefährliche Verletzungen wie ein Schädelbasisbruch, Krankenhausaufenthalte und teilweiser Hörverlust waren die Folge. Beim Verhandlungstag am Dienstag wurden die medizinischen Gutachten verlesen. Lebensgefährliche Verletzungen, von denen er sich aber wieder erholte. Als Zeuge dessen, was vor nicht mal einem Jahr in jener Stadt im Landkreis Bad Kissingen geschah, kann er dennoch nicht gehört werden, denn der drogenabhängige Mann ist inzwischen gestorben.
Für den 59-Jährigen, laut Anklageschrift an einem "alkoholbedingten hirnorganischen Psychosyndrom", also einer krankhaften seelischen Störung und einer organischen Wesensveränderung leidend, geht es jetzt vor allem darum, einen Therapieplatz zu finden. Entlassung zur Bewährung, so auch die Vorsitzende Richterin, sei in diesem Fall nur möglich, wenn für eine gute Unterbringung gesorgt ist. Für den Mann, der per Unterbringungsbeschluss bereits im Bezirkskrankenhaus betreut wird, ist es jetzt wichtig, den in Aussicht gestellten Therapieplatz auch tatsächlich anzunehmen und dort aktiv mitzuarbeiten.
Klappt es nicht mit dem Therapieplatz, "schaut es richtig schlecht für sie aus", so die Vorsitzende, was wohl Haft bedeuten würde. Ein Termin für eine Vorstellung in einer Therapieeinrichtung steht. Wie die ausgeht wird entscheidend für den nächsten Verhandlungstag sein, an dem plädiert und das Urteil gefällt werden soll.