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Oberschwarzach: Oberschwarzach hofft auf Landrat Florian Töpper: KJR lehnt Förderantrag für das Zeltlager ab

Oberschwarzach

Oberschwarzach hofft auf Landrat Florian Töpper: KJR lehnt Förderantrag für das Zeltlager ab

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    Nach der Zwangspause konnte in 2022 wieder das Oberschwarzacher Ministrantenzeltlager stattfinden.
    Nach der Zwangspause konnte in 2022 wieder das Oberschwarzacher Ministrantenzeltlager stattfinden. Foto: Reimund Nöth

    Abhängig von der Reaktion von Landrat Florian Töpper wird die Marktgemeinde Oberschwarzach in diesem Jahr einen weiteren Zuschuss für das Oberschwarzacher Ministrantenzeltlager des vergangenen Jahres gewähren. Das beschloss der Marktgemeinderat in seiner jüngsten Sitzung. Damit möchte der Rat verhindern, dass das ehrenamtlich tätige Organisationsteam die nicht geplanten, ungedeckte Kosten in Höhe von rund 1200 Euro aus den privaten Schatullen finanzieren muss. Denn das wäre sicherlich das Ende des beliebten Ministrantenzeltlagers, das mit viel Engagement nach der Corona-Zwangspause wieder ins Leben gerufen worden war.

    Grund für das Finanzloch ist der beim Kreisjugendring (KJR) zu spät eingegangenen Förderantrag, der die Ablehnung des eingeplanten Zuschusses zur Folge hatte. Der Betrag soll nun von Marktgemeinde und Pfarrgemeinde zu jeweils 50 Prozent übernommen werden. Es sei denn, die Förderung durch den Kreisjugendring findet doch statt. Grund für die Verspätung war nämlich, dass der Kassier aufgrund einer längeren Erkrankung den Antrag nicht früher in der Postfiliale abgeben konnte und dieser dann, trotz fristgerechter Abgabe, auf dem Postweg zu spät ausgeliefert worden war.

    Brief an Landrat Florian Töpper

    Die Verantwortlichen des KJR lehnten den Antrag wegen Fristversäumnis und mit dem Hinweis ab, dass Gründe, die ein Überschreiten rechtfertigen würden, nicht vorgetragen worden seien und auch nicht ersichtlich seien. Weiterhin wäre auch kein Antrag auf eine Fristverlängerung eingegangen. Bürgermeister Manfred Schötz interpretierte die Antwort deshalb so, dass es wohl grundsätzlich möglich sei, trotz einer Verspätung beim Antrag einen Zuschuss zu erhalten und die Begründung der Oberschwarzacher ehrenamtlichen Helfer dem KJR nur nicht ausreichend genug gewesen sei.

    So hatten auch die Verantwortlichen des Ministrantenzeltlagers den Bescheid gelesen und wollten sich deshalb mit einem Brief an Landrat Florian Töpper wenden. Dessen Antwort wird entscheiden, wie hoch die finanzielle Unterstützung der Marktgemeinde am Ende sein wird. Sicher ist aber, dass die Kosten nicht von den Ehrenamtlichen übernommen werden müssen, denn das diene nicht der Förderung des Ehrenamtes, so der einstimmige Tenor des Marktgemeinderates.

    Zuschuss für das Oberschwarzacher Ferienspaßprogramm

    Auch die Ferienspaßaktion der Marktgemeinde wurde im vergangenen Jahr wieder erfolgreich gestartet. Aufbauend auf den Erfahrungen ihrer Vorgängerinnen und Vorgänger konnte das neue Organisationsteam zahlreiche Aktionen anbieten und hat für die kommenden Jahre noch viele Ideen im Petto. So ist geplant, bei der kommunalen Jugendarbeit Aktionen zu buchen. Hierfür beantragte das Team einen Zuschuss. Der Rat beschloss einstimmig einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 500 Euro für das Oberschwarzacher Ferienspaßprogramm.

    Möglicherweise wird es bald einen Eisautomaten am Generationenplatz geben. Zumindest hat der Spargelhof Prichsenstadt dazu bei der Marktgemeinde nachgefragt. Platz finden könnte der Automat beim Bauhof, wo auch ein weiterer Automat mit regionalen Spezialitäten, initiiert vom Tourismus-Aktions-Team Oberschwarzach (TATO) stehen könnte. Das Konzept des Eisautomaten soll in einer der kommenden Sitzungen vom Spargelhof vorgestellt werden.

    Große Probleme bereitet weiterhin der Biber in Siegendorf. Aufgrund seiner Aktivitäten drohen inzwischen Schäden an den anliegenden Bauwerken. Bürgermeister Schötz verwies darauf, dass die Marktgemeinde hier wenig Spielraum habe. Die Entnahme wurde angeordnet, muss aber zuvor vom Landratsamt genehmigt werden. Geschossen werden dürfte auf den Biber aufgrund der Befriedung des Gebietes aber nur, wenn dieser sich in der aufgestellten Falle befinde.

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