Für die Staatsanwaltschaft Schweinfurt ist die Sache ziemlich klar. Die Angeklagte war im vergangenen Jahr von ihrem Lebensgefährten ungewollt schwanger geworden. Sowohl dem werdenden Kindsvater wie fast allen anderen habe sie die "bis zuletzt abgelehnte Schwangerschaft nach Kräften" verheimlicht. Vorsorge für eine Geburt und die Folgen habe sie nicht getroffen, sondern auf einen Abort oder eine Totgeburt gehofft.
Schweinfurt