Stadttauben sind keine Wildtiere und Städte rechtlich sogar verpflichtet, sich um sie zu kümmern. Das war das Fazit einer Expertenrunde, die sich vor kurzem öffentlich hinter die Schweinfurter Taubenschützer und die Forderung nach einer – zumindest zeitweisen –Aufhebung des Fütterungsverbots gestellt hat. Darunter auch Dr. Christian Arleth, Jurist, gebürtiger Schweinfurter und Wahlberliner. Er hält das Fütterungsverbot der Stadt Schweinfurt für rechtswidrig und verweist in seiner Argumentation auch auf ein Gutachten, das er zusammen mit einem Tierarzt selbst geschrieben hat – für die Landestierschutzbeauftragte in Berlin. Grundtenor: Städte können keine Fütterung von Stadttauben verbieten, sie sind sogar dazu verpflichtet.
Schweinfurt