Der geplante Bau eines großen Mehrfamilienhauses auf dem freien Platz südlich des Feuerwehrhauses an der Andreas-Hippler-Straße ist eine langwierige Angelegenheit. Denn noch immer ist die Änderung des dort geltenden Bebauungsplans "An der Bahnlinie" nicht so umgesetzt, dass er zum Bauvorhaben passt. Am Montagabend stand das Thema erneut auf der Tagesordnung des Stadtrats.
Die Änderung des Bebauungsplans ist in erster Linie notwendig geworden, weil das einst städtische Baugrundstück im Bebauungsplan noch als Parkplatz ausgewiesen war. Das Bauprojekt eines Gerolzhöfer Unternehmers, der die Fläche von der Stadt abgekauft hat, beschäftigt den Stadtrat bereits seit Mai 2019. Der Gebäudekomplex soll fünf Vollgeschosse erhalten, mit einer Gesamthöhe von über 16 Metern. Zum Vergleich: Die Firsthöhe des benachbarten Seniorenheims ist etwa gleich hoch. Südlich vom geplanten Neubau steht bereits seit 1997 ein Wohnblock mit zwölf Eigentumswohnungen an der Bahnhofstraße, den die Wohnungsbaugenossenschaft Gerolzhofen errichtet hat.
Es gab Probleme beim Schallschutz
In den vergangenen Monaten ging es neben der rechtlichen Umwidmung des Parkplatzes hauptsächlich um die Frage, wie der Schallschutz für das neue Mehrfamilienhaus gewährleistet werden kann. Schließlich liegt in unmittelbarer Nähe das Feuerwehrhaus, wo regelmäßig Betrieb herrscht und über 100 Mal pro Jahr zu jeder Tag- und Nachtzeit Einsatzfahrzeuge mit Sondersignalen ausrücken.
Westlich vom Baugrundstück liegt zudem ein Gewerbegebiet und auch die Möglichkeit, dass die Bahntrasse irgendwann einmal wieder zum Leben erweckt wird, ist nicht von der Hand zu weisen. Die Schallschutz-Probleme wurden in der Zwischenzeit geklärt und in den Bebauungsplan eingearbeitet.
Momentan geht es um die bereits dritte Änderung des Bebauungsplans. Nachdem der erneut überarbeitete Plan im letzten Jahr vier Wochen öffentlich ausgelegen war, wurden die während der Auslegung von der Öffentlichkeit und den Behörden eingegangenen Anregungen dem Stadtrat vorgestellt. Am 6. Dezember 2021 stimmte der Stadtrat dem überarbeiteten Plan mit den eingearbeiteten Anregungen zu und ordnete für die Dauer von einem Monat die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs an.
Neue Wünsche des Investors
Bevor es allerdings zu dieser erneuten Auslegung kam, teilte der Investor mit, dass der Bebauungsplan auch aus seiner Sicht nochmals geändert werden soll - und zwar hinsichtlich des Umfangs der Bebauungsmöglichkeit. Dies betrifft unter anderem die Festsetzungen zur First- und Traufhöhe, zur Geschossflächenzahl sowie die Stellplatzregelungen. Unter anderem will der Bauherr jetzt festgeschrieben haben, dass für die vier kleinen Wohnungen in dem Komplex mit einer Wohnfläche unter 55 Quadratmeter nur jeweils ein Stellplatz nachgewiesen werden muss. Für alle übrigen Wohneinheiten bleibt es bei der allgemeinen Regel, dass 1,5 Stellplätze vorhanden sein müssen.
Die Auslegung wurde deswegen Ende 2021 gestoppt. Frank Braun von der Planungsschmiede Braun hat die gewünschten Änderungen inzwischen in den Entwurf des Bebauungsplans eingearbeitet.
Erneute Auslegung
Der Stadtrat stimmte am Montagabend nun auch diesem überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes einstimmig zu - und ordnete gleichzeitig die erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung an. Der Beschluss vom 6. Dezember 2021 wurde dahingehend wiederholt. Stadtrat Christoph Rosentritt (CSU) war als Beteiligter von der Abstimmung ausgeschlossen.