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SCHWEINFURT: Sex-Prozess gegen Lehrer: Haft oder Bewährung?

SCHWEINFURT

Sex-Prozess gegen Lehrer: Haft oder Bewährung?

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    Nach einem Jahr Pause steht ein Lehrer aus der Rhön jetzt in Schweinfurt erneut vor Gericht. Die Anklage: Sex mit seiner damals 13-jährigen Schülerin.

    Im Grunde liegt der Fall klar auf der Hand: Bereits im ersten Prozess vor mehr als einem Jahr hatte der Religions- und Englischlehrer einer Realschule gestanden, dass er im Herbst 2010 mindestens zweimal mit einer Schülerin im Bett war. Auch im jetzt neu aufgerollten Prozess räumte der Mann die Taten ein.

    Aufgrund seines Geständnisses, der Aussage der früheren Schülerin und sehr vielen Chat-Protokollen wurde klar, dass die beiden im Herbst/Winter 2010 mindestens zweimal bei dem heute 40-Jährigen in der Wohnung waren. Sie kochten, sahen fern – und landeten dann in seinem Schlafzimmer im Bett. Vorher hatten sich der damals 35-Jährige und Schülerin geküsst.

    Es war ihr „erstes Mal“

    Beim ersten einvernehmlichen Geschlechtsverkehr – es war ihr „erstes Mal“ – war sie erst 13. Ob das zweite Mal vor oder nach ihrem 14. Geburtstag war, darüber streiten Staatsanwaltschaft und Verteidigung noch. Ein wichtiger Punkt, gelten Personen unter 14 Jahren gesetzlich doch als Kinder.

    Der Staatsanwalt sah es in seinem Plädoyer vor dem Landgericht als erwiesen an, dass die heute junge Frau auch beim zweiten Geschlechtsverkehr erst 13 war. Darauf könne man aus den vielen Chatnachrichten schließen, die der Angeklagte und die damalige Schülerin ausgetauscht haben. Deshalb will der Staatsanwalt auch eine Verurteilung wegen schweren sexuellem Missbrauchs von Kindern in zwei Fällen. Und wegen sexuellem Missbrauchs von Schutzbefohlenen – schließlich war er ihr Lehrer. Die Forderung: drei Jahre Haft.

    Der Anwalt des Angeklagten forderte, seinem Mandanten lediglich zu einer Bewährungsstrafe zu verurteilen. Ein genaues Strafmaß forderte er nicht, allerdings eine Strafe „im unteren gesetzlichen Rahmen“. Der suspendierte Lehrer, der seinen Beamtenstatus wohl verlieren wird, habe gestanden und das Opfer zum Glück keine Schäden davongetragen. Die beiden hätten scheinbar eine gleichberechtigte Beziehung geführt – auch wenn das aufgrund des Altersunterschieds per se nicht möglich sei.

    Der Fall ist nur zufällig ans Licht gekommen

    Auch wäre der Fall wohl nie ans Licht gekommen, hätte der Lehrer nicht auch später intensive Chat-Dialoge mit Schülerinnen gepflegt. Der Tante eines jungen Mädchens war 2013 der Chatverkehr des Kindes mit dem Lehrer zu intim vorgekommen. Bei weiteren Nachforschungen stieß die Kripo dann auf den Jahrelang zurückliegenden Fall.

    Für die zu erwartende Strafe zentral sein dürfte das psychiatrische Gutachten.

    Das hatte im ersten ersten Prozess gefehlt. Um der Verteidigung keinen Revisionsgrund zu liefern, wurde das Verfahren ausgesetzt – auch wenn sogar die Plädoyers schon gehalten waren. Die Frage: Ist der Lehrer pädophil? Das Ergebnis des Hamburger Gutachters: nach medizinischen Kriterien nicht. Dass er sich zu sehr viel jüngeren Mädchen hingezogen fühlt, liege wohl eher an enttäuschenden Erfahrungen mit erwachsenen Frauen. Wenn er intensiv zur Therapie gehe, dann werde er das erkennen – und wohl nicht rückfällig werden. Eine wichtige Feststellung, wenn es um die Frage geht, ob der Mann eine Gefahr darstellt.

    In seinem letzten Wort betonte der Angeklagte, dass er seine Taten sehr bereue. Bereits im ersten Prozess hatte er sich bei seiner Ex-Schülerin entschuldigt. Das Urteil fällt am Montag, 10. Oktober.

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