Nachdem das "Böllern" zum Jahreswechsel im öffentlichen Raum nun zwei Jahre durch die Staatsregierung untersagt worden war, greift heuer zu Silvester keine solche Generalverordnung. Bürgerinnen und Bürger dürfen also auch außerhalb ihres Grundstücks Raketen steigen lassen und haben in diesem Jahr wieder die Möglichkeit, sich im Einzelhandel mit Feuerwerkskörpern einzudecken. Das generelle Verkaufsverbot wurde nicht erneuert.
Gerolzhofen