Auch wenn er außergerichtliche Einigungen bevorzuge, „stellen arbeitsgerichtliche Verfahren keine außergewöhnliche Besonderheit bei einem Unternehmen unserer Größe dar“, sagt Leopoldina-Geschäftsführer Adrian Schmuker. Das mag zutreffen.
- Worum geht es eigentlich? Lesen Sie hier den Artikel über den Überstundenberg.
In diesem Fall aber verklagt ihn sein eigener Betriebsrat mit dem Vorwurf, er ignoriere den immer höher wachsenden Überstundenberg und die Betriebsvereinbarung, hunderte „Rote-Ampel-Konten“ in angemessener Zeit wieder in den grünen Bereich zu bringen.
Dass das nicht von heute auf morgen geht, ist jedem klar. Warum aber braucht der Verwaltungschef einer großen Schwerpunktklinik in städtischer Trägerschaft überhaupt den Betriebsratsdruck einer Arbeitsrechtsklage und Anzeige, um den offenkundigen Personalbedarf anzuerkennen und grünes Licht für Neueinstellungen zu geben?
Die Personalstärke einer großen Klinik schwankt gewiss erheblich – infolge Schwangerschaften, Teilzeitarbeit, Kündigungen. Doch fast 73 000 Überstunden sprechen Bände, und dass Betriebsvereinbarungen und das gesetzliche Beteiligungsrecht des Betriebsrat zu respektieren sind, ist so banal wie selbstverständlich. Nun will sich auch der Aufsichtsratsvorsitzende Remelé darum kümmern. Es ist höchste Zeit.