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BERGRHEINFELD: Um das Schulprofil „Inklusion“ bemüht

BERGRHEINFELD

Um das Schulprofil „Inklusion“ bemüht

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    Schulprofil „Inklusion“ an der Grundschule Bergrheinfeld: Mit dem Projekt kommt auf die betroffenen Eltern mehr Verantwortung zu. Um eine geeignete Entscheidung zu treffen, stehen ihnen vielfältige Beratungsmöglichkeiten an den Grund- und Mittelschulen sowie an den Förderschulen zur Verfügung.
    Schulprofil „Inklusion“ an der Grundschule Bergrheinfeld: Mit dem Projekt kommt auf die betroffenen Eltern mehr Verantwortung zu. Um eine geeignete Entscheidung zu treffen, stehen ihnen vielfältige Beratungsmöglichkeiten an den Grund- und Mittelschulen sowie an den Förderschulen zur Verfügung. Foto: Foto: Horst Fröhling

    Die UN-Behindertenrechtskonvention hat die Teilhabe behinderter Menschen am öffentlichen Leben wesentlich gestärkt. Der Deutsche Bundestag hat diese Vorgaben übernommen. Im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz wurden zentrale Aussagen zu den Rechten behinderter Schülerinnen und Schüler neu gefasst. Grundlage für das neue Schulprofil ist eine Gesetzesänderung vom Juli 2011. Der Landtag hat diese in einer seltenen Einhelligkeit ohne Gegenstimmen angenommen. In der Regel werden pro Profilschule laut Kultusministerium mindestens zehn Schüler mit besonderem Förderbedarf unterrichtet.

    Das ist die gesetzliche Grundlage für den Antrag der Grundschule Bergrheinfeld auf Einbeziehung in das Schulprofil „Inklusion“. „Die Schüler mit Förderbedarf bleiben in ihrem Lebensumfeld“, erklärte Schulrätin Veronika Klose dem Gemeinderat. Im kommenden Schuljahr sollen in Bayern 30 weitere Schulen mit dem Profil „Inklusion“ ausgebaut werden. In Unterfranken sollen drei Grundschulen dieses Profil erhalten, eine davon sei die Bergrheinfelder. Hinter dem Begriff des inklusiven Unterrichts stehe die Idee, dass behinderte Kinder und Schüler mit besonderem Förderbedarf in Regelschulen unterrichtet werden, anstatt auf eine Förderschule zu gehen, so Klose.

    An erster Stelle sei nach der Gesetzesänderung der deutlich gestärkte Elternwille zu nennen, erklärte Jutta Günzler, Rektorin der Bergrheinfelder Grundschule. Die Eltern behinderter Kinder hätten nun stärkere Rechte bei der Wahl des Schulortes. Sie könnten jetzt wählen zwischen der Beschulung des behinderten Kindes in der Regelschule, in einer Schule mit dem Schulprofil Inklusion oder in einer Förderschule.

    An der Grundschule seien bereits Förderangebote für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf etabliert. Diese würden dann ausgebaut, so dass beispielsweise der Mobile Sonderpädagogische Dienst statt wie bisher mit sechs künftig mit zwölf Stunden an der Schule sei, so Günzler. Konkret führte sie zur Situation an der Grundschule aus, dass im kommenden Schuljahr erstmals ein Kind mit Down-Syndrom eingeschult werde.

    Die neue erste Klasse, die das Profil „Integration“ erhalten wird, würden dann 20 Schüler besuchen, davon drei mit Förderbedarf, so die Rektorin. Für die Schule habe man im Kollegium ein pädagogisches Konzept dafür entwickelt. So sei beispielsweise für den Verlauf eines Schultages Freiarbeit geplant, danach gebundener Unterricht mit Differenzierung nach Leistungsvermögen. Von den 170 Schülern der Grundschule hätten 17 sonderpädagogischen Förderbedarf.

    „Was ist, wenn ein Kind nicht beschulbar ist, die Zahl der Schüler mit Förderbedarf zunimmt und wie sieht die Kooperation Schule-Kindergarten aus?“, wollte zweiter Bürgermeister Dieter Wagner wissen. Die Förderschulen als Kompetenzzentren existierten weiter, antwortete Klose. Zusätzliche Räume würden nicht gebraucht und beim Übergang Kindergarten–Grundschule würden die betroffenen Eltern von Experten beraten.

    Gemeinderat Norbert Mohr fragte nach, ob in der Integrationsklasse eine Zweitkraft dabei sei. Dies verneinte die Schulrätin, weil diese zur Zeit nicht zu finanzieren sei. Er sei skeptisch, dass dieses System funktioniert, sagte Gemeinderat Paul Kolb. Seiner Meinung nach würden die Kinder ohne Förderbedarf darunter leiden, wären benachteiligt. Bei einer Gegenstimme befürwortete der Gemeinderat, diesen Antrag zu unterstützen.

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