Die UN-Behindertenrechtskonvention hat die Teilhabe behinderter Menschen am öffentlichen Leben wesentlich gestärkt. Der Deutsche Bundestag hat diese Vorgaben übernommen. Im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz wurden zentrale Aussagen zu den Rechten behinderter Schülerinnen und Schüler neu gefasst. Grundlage für das neue Schulprofil ist eine Gesetzesänderung vom Juli 2011. Der Landtag hat diese in einer seltenen Einhelligkeit ohne Gegenstimmen angenommen. In der Regel werden pro Profilschule laut Kultusministerium mindestens zehn Schüler mit besonderem Förderbedarf unterrichtet.
BERGRHEINFELD