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BERGRHEINFELD: Um das Schulprofil „Inklusion“ bemüht

BERGRHEINFELD

Um das Schulprofil „Inklusion“ bemüht

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    Schulprofil „Inklusion“ an der Grundschule Bergrheinfeld: Mit dem Projekt kommt auf die betroffenen Eltern mehr Verantwortung zu. Um eine geeignete Entscheidung zu treffen, stehen ihnen vielfältige Beratungsmöglichkeiten an den Grund- und Mittelschulen sowie an den Förderschulen zur Verfügung.
    Schulprofil „Inklusion“ an der Grundschule Bergrheinfeld: Mit dem Projekt kommt auf die betroffenen Eltern mehr Verantwortung zu. Um eine geeignete Entscheidung zu treffen, stehen ihnen vielfältige Beratungsmöglichkeiten an den Grund- und Mittelschulen sowie an den Förderschulen zur Verfügung. Foto: Foto: Horst Fröhling

    Die UN-Behindertenrechtskonvention hat die Teilhabe behinderter Menschen am öffentlichen Leben wesentlich gestärkt. Der Deutsche Bundestag hat diese Vorgaben übernommen. Im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz wurden zentrale Aussagen zu den Rechten behinderter Schülerinnen und Schüler neu gefasst. Grundlage für das neue Schulprofil ist eine Gesetzesänderung vom Juli 2011. Der Landtag hat diese in einer seltenen Einhelligkeit ohne Gegenstimmen angenommen. In der Regel werden pro Profilschule laut Kultusministerium mindestens zehn Schüler mit besonderem Förderbedarf unterrichtet.

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