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Gerolzhofen: Ungeeichte Wasserzähler: Bußgeldverfahren gegen Gemeinden der VG Gerolzhofen in vier Fällen eingeleitet

Gerolzhofen

Ungeeichte Wasserzähler: Bußgeldverfahren gegen Gemeinden der VG Gerolzhofen in vier Fällen eingeleitet

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    Das Landesamt für Maß und Gewicht hat Bußgeldverfahren eingeleitet, weil Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen in vier Fällen Kaltwasserzähler, wie auf diesem Symbolbild beispielhaft zu sehen, eingesetzt haben, deren Eichfrist abgelaufen ist.
    Das Landesamt für Maß und Gewicht hat Bußgeldverfahren eingeleitet, weil Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen in vier Fällen Kaltwasserzähler, wie auf diesem Symbolbild beispielhaft zu sehen, eingesetzt haben, deren Eichfrist abgelaufen ist. Foto: Hanns Friedrich

    Der Einsatz nicht geeichter Messinstrumente ist in vielerlei Hinsicht problematisch. Unter anderem können die damit festgehaltenen Werte unter Umständen vor Gericht angefochten und darauf basierende Abrechnungen für ungültig erklärt werden. Als nicht geeicht gelten auch Instrumente, die nach Ablauf der gesetzlich vorgegebenen Eichfrist weiterbetrieben werden. Wer so verfährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Und genau diesen Vorwurf erhebt das Bayerische Landesamt für Maß und Gewicht (LMG) nun gegenüber Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Gerolzhofen, wie eine Nachfrage dieser Redaktion jetzt ergeben hat.

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