Der Einsatz nicht geeichter Messinstrumente ist in vielerlei Hinsicht problematisch. Unter anderem können die damit festgehaltenen Werte unter Umständen vor Gericht angefochten und darauf basierende Abrechnungen für ungültig erklärt werden. Als nicht geeicht gelten auch Instrumente, die nach Ablauf der gesetzlich vorgegebenen Eichfrist weiterbetrieben werden. Wer so verfährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Und genau diesen Vorwurf erhebt das Bayerische Landesamt für Maß und Gewicht (LMG) nun gegenüber Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Gerolzhofen, wie eine Nachfrage dieser Redaktion jetzt ergeben hat.
Gerolzhofen