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Schweinfurt: "Unzumutbare Härten für Anwohner": Warum einige Ausnahmegenehmigungen der Stadt Schweinfurt rechtswidrig sind

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"Unzumutbare Härten für Anwohner": Warum einige Ausnahmegenehmigungen der Stadt Schweinfurt rechtswidrig sind

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    In den Schweinfurter Stadtteilen Haardt, Deutschhof und Eselshöhe durften Anwohnende bislang dank Ausnahmegenehmigungen auch Gehwege befahren, um an ihre Anwesen zu gelangen. Das stellte sich jetzt als rechtswidrig heraus.
    In den Schweinfurter Stadtteilen Haardt, Deutschhof und Eselshöhe durften Anwohnende bislang dank Ausnahmegenehmigungen auch Gehwege befahren, um an ihre Anwesen zu gelangen. Das stellte sich jetzt als rechtswidrig heraus. Foto: Désirée Schneider

    Es dürfte ein rechter Schlag gewesen sein, der vielen Anwohnerinnen und Anwohnern der Schweinfurter Stadtteile Eselshöhe, Haardt und Deutschhof vor wenigen Wochen in Form einer Allgemeinverfügung in die Hände flatterte. "Alle Ausnahmegenehmigungen zum Befahren von Gehwegen mit Kraftfahrzeugen anlässlich Be- und Entladevorgängen, welche von der Stadt Schweinfurt vor dem 1. Januar 2010 zeitlich befristet oder unbefristet erteilt worden sind, werden mit sofortiger Wirkung zurückgenommen", heißt es darin.

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