Fünf Verhandlungstage waren angesetzt, bereits am dritten hat die Große Strafkammer des Landgerichts Schweinfurt ihr Urteil gesprochen. Der Angeklagte, ein 27-jähriger deutscher Industriemechaniker, ist demnach schuldig der gefährlichen Körperverletzung an dem 19-jährigen Algerier, dem er am Faschingsdienstag 2020 mit einem Messer in die Brust gestochen und dabei den Herzmuskel lebensbedrohlich verletzt hatte.Das Schwurgericht verurteilte den Angeklagten zu vier Jahren und zehn Monaten Freiheitsstrafe und ordnete seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an.
Schweinfurt
Urteil gefallen: Messerstich ins Herz war "nur" Körperverletzung
Den Faschingsdienstag 2020 hätte ein 19-Jähriger fast nicht überlebt. Der Messerstecher muss knapp fünf Jahre in Haft und in eine Entziehungsanstalt.
