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SCHWEINFURT: Verwaltung: Bürgerbegehren Stadtwald ist zulässig

SCHWEINFURT

Verwaltung: Bürgerbegehren Stadtwald ist zulässig

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    Mit 2705 gültigen Stimmen hat das Bürgerbegehren für einen Stadtwald auf dem Gelände der ehemaligen Ledward Barracks das nötige Quorum erreicht.

    Wie die Stadtverwaltung mitteilt, müssen mindestens sechs Prozent der Gemeindebürger für ein Bürgerbegehren unterschreiben, damit es zu einem Bürgerentscheid kommen kann. In Schweinfurt, das am Tag der Einreichung des Bürgerbegehrens, am 28. September, 39 708 Wahlberechtigte hatte, wären das also 2383 gültige Unterschriften gewesen.

    Das Bürgerbegehren lag 0,81 Prozent darüber. 3300 Unterschriften wurden eingereicht, 625 davon waren ungültig, so die Mitteilung.

    Bürgerentscheid im Januar?

    Die Stadtverwaltung werde nun dem Stadtrat vorschlagen, die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festzustellen und als Abstimmungstermin den 20. Januar 2019 festzulegen. Dann müssten 15 Prozent der Wahlberechtigten für das Ziel der Initiatoren unterschreiben, das darauf abzielt, die Pläne für die Landesgartenschau 2026, denen der Stadtrat Ende September offiziell zugestimmt hatte, fallen zu lassen und stattdessen einen Stadtwald anzupflanzen.

    Initiiert hatten das Bürgerbegehren Ulrike Schneider und Annelie Maidhof.

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