Der 13-jährige Schüler, den das Gesundheitsamt Schweinfurt zu zehn weiteren Tagen häuslicher Isolation verpflichtete, weil er einen Corona-Test verweigert hatte, kommt aus der Quarantäne frei. Das entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) am Freitagmittag.
Zuvor hatten die Richter am Verwaltungsgericht Würzburg einen Eilantrag des Jugendlichen und seiner Eltern gegen die Quarantäne-Verlängerung abgelehnt. Die Familie legte dagegen umgehend "Beschwerde" bei der höheren Instanz ein - und gewann. Weitere Rechtsmittel sind nicht möglich.

Grundsätzlich, so betonen die VGH-Richter, könne die Anordnung und auch die Verlängerung der häuslichen Quarantäne von Kontaktpersonen der Kategorie 1 auf das Infektionsschutzgesetz gestützt werden. Im konkreten Einzelfall aber, so heißt es in einer Pressemitteilung, lasse der Bescheid des Gesundheitsamts "allerdings die erforderlichen Ermessensabwägungen nicht erkennen". Deshalb sei er rechtswidrig.
VGH: Bescheid des Gesundheitsamts ist rechtswidrig
Genau dies hatten Würzburger Richter zuvor verneint. Sie sagten, die Entscheidung des Gesundheitsamts, die häusliche Isolation des 13-Jährigen zu verlängern, sei "sachlich gerechtfertigt", um eine Corona-Infektion mit ausreichender Gewissheit auszuschließen. Die Verlängerung der Quarantäne sei das mildere Mittel etwa im Vergleich zu einer zwangsweisen Durchsetzung eines Corona-Tests, um den Anforderungen des Infektionsschutzes gerecht zu werden.
Wie mehrfach berichtet, war in einer Schule in Schweinfurt Mitte Oktober ein Jugendlicher positiv auf das Coronaviorus getsetet worden. Daraufhin schickte das Gesundheitsamt seine Klasse komplett bis zum 2. November in Quarantäne. Außerdem sollten sich alle 24 Schüler einem PCR-Test unterziehen. Der 13-Jährige und seine Eltern wehrten sich jedoch gegen die Anordnung. Mit einem ersten Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Würzburg scheitertetn sie.
Eltern sahen keine Rechtsgrundlage für Quarantäne
Beim erneuten Gang vor Gericht betonten sie,, die Verlängerung der Quarantäne beeinträchtige die Rechte eines Kindes schwer. Schließlich habe der 13-Jährige während der häuslichen Isolation bis zum 2. November keinerlei Symptome gezeigt. Das Gesundheitsamt unterstelle ihm gleichwohl, er sei positiv getestet worden oder habe während der Quarantäne Symptome entwickelt. Für diese "Fiktion" gebe es keine Rechtsgrundlage.

Das Gesundheitsamt berief sich hingegen auf die Regelungen im Infektionsschutzgesetz. Bei Kontaktpersonen der Kategorie 1, zu denen der Jugendliche aufgrund der Klassen-Zugehörigkeit mit einem Corona-Infizierten gerechnet wird, sei es möglich, dass noch am letzten Tag der 14-tägigen Quarantäne die Erkrankung Covid auftritt. Ohne negatives Testergebnis sei dies jedenfalls nicht gänzlich auszuschließen. So sähen es auch die Experten vom Robert-Koch-Institut.
Die Familie des 13-Jährigen wollte sich am Freitag zunächst nicht öffentlich zum Erfolg vor dem Verwaltungsgerichtshof äußern. Beim Gesundheitsamt in Schweinfurt hat man die Niederlage zur Kenntnis genommen. Der Bescheid mit der Quarantäne-Verlängerung sei nicht mehr vollziehbar, hieß es auf Nachfrage. Eine Entscheidung über das weitere Vorgehen sei noch nicht gefallen.