Wer andere Menschen durch Drohungen oder List veranlasst, eine ausbeuterische Arbeit aufzunehmen, macht sich des Tatbestandes der Zwangsarbeit schuldig. Wegen des Vorwurfs, sechs Männer, zwei davon in Tateinheit mit Nötigung, zu Arbeit ohne Lohn gezwungen zu haben, müssen sich seit Montag ein 48-Jähriger und seine 46-jährige Ehefrau vor dem Schöffengericht am Schweinfurter Amtsgericht verantworten. Aber wie war das wirklich mit dem Zwang und der Arbeit? Die in der Anklageschrift erhobenen Vorwürfe lesen sich zumindest ganz anders, als die Einlassungen des Ehepaares, das zum Verfahrensauftakt umfassend Angaben zur Vorgeschichte machte, die zu dieser Anklage geführt hat.
Schweinfurt