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Michelau: Wahl in Michelau: Nominierungen zum dritten Mal neu angesetzt

Michelau

Wahl in Michelau: Nominierungen zum dritten Mal neu angesetzt

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    Das Rathaus in Michelau: Jetzt mussten die Nominierungsversammlungen nochmals neu angesetzt werden. 
    Das Rathaus in Michelau: Jetzt mussten die Nominierungsversammlungen nochmals neu angesetzt werden.  Foto: Klaus Vogt

    Wie berichtet, war bei den Einladungen zu den drei verschiedenen Nominierungsversammlungen ein Ladungsfehler passiert. Man hatte es bei der Umschreibung des zu ladenden Personenkreises offenbar ganz genau machen wollen, dabei aber die Personen vergessen, die in Michelau ihren Zweitwohnsitz haben. Diese Personen dürfen in Michelau zwar nicht wählen und bei den Versammlungen auch niemanden als Kandidaten vorschlagen, allerdings haben sie das passive Wahlrecht. Das heißt, sie können als Kandidaten aufgestellt und dann natürlich auch gewählt werden. Insofern hatten die Einladungen einen so genannten Ladungsmangel.

    Ein derartiger Ladungsmangel erfordert, so ist es in der Kommentierung zum hier einschlägigen Gesetz über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte (kurz Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz) nachzulesen, eine vollständige Neuaufstellung der betroffenen Wahlvorschläge, sprich eine komplette Wiederholung der bereits erfolgten Nominierungsversammlungen in Michelau, Hundelshausen und Prüßberg. Ziel ist die Ersetzung des alten Wahlvorschlags durch einen neuen. Erst wenn der neue, ordnungsgemäße Wahlvorschlag beim Gemeindewahlleiter eingereicht ist, wird der fehlerhafte und damit ungültige alte Wahlvorschlag hinfällig. 

    Versammlungen terminiert

    Jetzt sind allerdings erneut Irritationen aufgetreten, und zwar bei der Frage, bis zu welchem Termin die neu beschlossenen Wahlvorschläge spätestens eingereicht sein müssen. Das Landratsamt Schweinfurt hatte - wie berichtet - in der vergangenen Woche auf Anfrage dieser Redaktion vermeldet, letztmöglicher Termin sei der 3. Februar 2020, 18 Uhr. Aufgrund dessen hatten die drei Wählergemeinschaften dann schon neue Aufstellungsversammlungen terminiert: am 27. Januar im Rathaus in Michelau, am 29. Januar im Feuerwehrhaus in Prüßberg und am 30. Januar im Feuerwehrhaus in Hundelshausen.

    Die Verwaltungsgemeinschaft (VG) Gerolzhofen, namentlich Verwaltungsleiter Johannes Lang, zweifelt nun allerdings die Rechtsmeinung des Landratsamts an. Da es sich nicht um ein bloßes Nachbessern der Wahlvorschläge handelt, sondern um komplett neue Vorschläge, sei hier die allgemeine Einreichungsfrist für Wahlvorschläge einschlägig. Und diese Frist ist am vergangenen Donnerstag, 23. Januar, bereits abgelaufen. Also ist jetzt alles zu spät?

    Sonderregelung

    Glücklicherweise greift nun eine Sonderregelung im Gesetz: Wenn bis zum 23. Januar in einer Gemeinde kein einziger oder nur ein Vorschlag eingegangen war, wird eine Nachfrist von einer Woche für weitere Vorschläge gewährt. Da alle drei Vorschläge zur Gemeinderatswahl und beide Vorschläge zu den Bürgermeisterkandidaten in Michelau fehlerhaft waren, lag also am 23. Januar tatsächlich kein einziger gültiger Vorschlag vor - und die Nachfrist von einer Woche begann zu laufen. Nach der Rechtsansicht der VG Gerolzhofen endet die Einreichungsfrist somit am Donnerstag, 30. Januar, um 18 Uhr - und somit deutlich früher, als vom Landratsamt verkündet.

    In Michelau folgt man sicherheitshalber der Ansicht der VG.  Aus diesem Grunde wurden die bereits terminierten Wiederholungsversammlung jetzt nochmals neu angesetzt, um auf jeden Fall alles bis zum 30. Januar über die Bühne gebracht zu haben: in Michelau ist die Versammlung jetzt am 27. Januar, in Prüßberg am 28. und in Hundelshausen am 29. Januar, jeweils um 19 Uhr.

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